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Artikel 4 · BT-Drs. 19/18789 · S. 44

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Artikel 4 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Mit Blick auf die Frist für die Umsetzung der Richtlinie soll das
Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 – 45 –                      Drucksache 19/18789


                                                                                              Anlage 2




Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
(NKR-Nr. 4907, BMWi)



Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.


I.      Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger                                              Keine Auswirkungen
Wirtschaft
         Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                      36.000 Euro
      davon aus Informationspflichten:                                      23.000 Euro
       Einmaliger Erfüllungsaufwand:                                       780.000 Euro
Verwaltung
Bund
         Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                     600.000 Euro
       Einmaliger Erfüllungsaufwand:                                       540.000 Euro
Länder
         Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                      64.000 Euro
       Einmaliger Erfüllungsaufwand:                                       640.000 Euro
Umsetzung von EU-Recht                   Mit dem Regelungsvorhaben wird die Richtlinie
                                         (EU) 2018/1808 zur Änderung der Richtlinie (EU)
                                         2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste
                                         umgesetzt. Dem NKR liegen keine Anhaltspunkte
                      

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.662 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18789, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 155.774–168.436 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 67c1f9b041114466….

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