Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/18789 · S. 44
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Artikel 4 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Mit Blick auf die Frist für die Umsetzung der Richtlinie soll das
Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/18789
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
(NKR-Nr. 4907, BMWi)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 36.000 Euro
davon aus Informationspflichten: 23.000 Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 780.000 Euro
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 600.000 Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 540.000 Euro
Länder
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 64.000 Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 640.000 Euro
Umsetzung von EU-Recht Mit dem Regelungsvorhaben wird die Richtlinie
(EU) 2018/1808 zur Änderung der Richtlinie (EU)
2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste
umgesetzt. Dem NKR liegen keine Anhaltspunkte
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.662 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/18789, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 155.774–168.436 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 67c1f9b041114466….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP