Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/18789 · S. 41
Zu Artikel 3 (Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes) Zu Nummer 1 Aufgrund der Einfügung des § 7a DWG erfolgt eine redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 In § 5 Absatz 1 Satz 1 DWG wird der Begriff „Sendungen“ durch den weiter gefassten Begriff „Angebote“ ersetzt, der sowohl Rundfunk als auch Telemedien umfasst. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Der neu in § 6a DWG eingefügte Absatz 4 setzt die Vorgabe des Artikels 6a Absatz 3 der AVMD-Richtlinie um und bestimmt, dass die Deutsche Welle den Nutzern ausreichende Informationen über Angebotsinhalte zur Ver- fügung stellen muss, welche die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen potentiell beeinträchtigen könn- Drucksache 19/18789 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten. Die Beschreibung des Schädigungspotentials dieser Angebote hat in systematisierter Form zu erfolgen. Entsprechend dem Erwägungsgrund 19 der AVMD-Richtlinie kann dies beispielsweise mithilfe eines Systems von Inhaltsdeskriptoren, eines akustischen Warnhinweises, einer optischen Kennzeichnung oder eines anderen Mittels erfolgen, das die Art des Inhalts beschreibt. Zu Buchstabe b Redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung des Absatzes 4. Zu Buchstabe c Die Neueinfügung des Absatzes 4 macht des Weiteren eine Änderung des Absatzes 10 erforderlich. In der ur- sprünglichen Fassung enthielt Absatz 10, in Entsprechung zu § 5 Absatz 6 des JMStV, eine Ausnahme von den Verbreitungsbeschränkungen des § 6a Absatz 1 DWG für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote in Telemedien. Grund für die Ausnahme ist, dass in bestimmten nachrichtlichen Situationen das Informationsbedürfnis der Bevölkerung den Jugendschutz über- wiegt. Erforderlic
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.612 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/18789, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 146.162–155.774 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 67c1f9b041114466….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP