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Artikel 2 · BT-Drs. 19/18700 · S. 21

Zu Artikel 2 (Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes)
Neben dem Außenwirtschaftsrecht enthält das Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG) spezielle Investitions-
prüfungsvorschriften betreffend den Erwerb von inländischen Betreibern hochwertiger Erdfernerkundungssys-
teme durch ausländische Investoren. Die entsprechenden Vorschriften weichen zwischenzeitlich deutlich von den
in den Jahren 2017 und 2018 novellierten Regelungen in der AWV ab. In einem einschlägigen Erwerbsfall wären
die Regelungen des SatDSiG aber trotzdem vorrangig gegenüber der AWV. Um unterschiedliche Regelungen zur
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Investitionsprüfung zu vermeiden und ein gleichwertiges Schutzniveau herzustellen, werden alle einschlägigen
Regelungen im SatDSiG aufgehoben.
Die Betreiber hochwertiger Erdfernerkundungssysteme werden – mittels separatem Vorhaben der Bundesregie-
rung – in den Katalog der besonders sicherheitsrelevanten Unternehmen im Sinne der AWV aufgenommen, so-
weit sie nicht ohnehin bereits der sektorspezifischen Investitionsprüfung nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
AWV unterfallen (Güter der Listenposition 0011 aus Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste).

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BT-Drs. 19/18700, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 77.244–78.508 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5cc14847c3fe2496….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP