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Artikel 1 · BT-Drs. 19/18698 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
In § 2b Absatz 1 Satz 3 wird ein zusätzlicher Ausklammerungstatbestand für Einkommensausfälle aufgrund der
COVID-19-Pandemie eingeführt. Grundsätzlich erlaubt das BEEG eine Ausklammerung nur aus eng mit Schwan-
gerschaft und Geburt verknüpften Gründen oder auf Grundlage besonderer staatlicher Pflichten. Einkommens-
wegfälle aus anderen Gründen wie zum Beispiel der Arbeitsmarktlage oder Krankheit werden durch den ver-
gleichsweise langen Bemessungszeitraum von 12 Monaten bereits aufgefangen.
Die durch die COVID-19-Pandemie eingetretene Situation ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
einzigartig und rechtfertigt damit einen atypischen Ausklammerungstatbestand. Zur Eindämmung der Pandemie
müssen zahlreiche Betriebe ihre Arbeit einstellen und/oder ihre Läden schließen. Viele Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit, Freistellungen bis hin zur Entlassung betroffen. Um die wirtschaftliche Stabi-
lität von Familien auch nach der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten, soll der Zeitraum vom 1. März 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 auf Antrag ausgeklammert werden können. Zu den Einkommensminderungen aufgrund
der COVID-19-Pandemie zählen auch mittelbare Änderungen der Einkommenssituation, wie zum Beispiel die
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Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung sowie Kurzarbeit in den Betrieben bis hin zur Ar-
beitslosigkeit. Die Ausklammerungsmöglichkeit wird auf die voraussichtliche Zeit der Krise begrenzt.
Die Einfügung eines neuen Satzes 4 in § 2b Absatz 1 ist eine Folgeänderung zu der mit § 27 Absatz 1 Satz 3
vorübergehend neu geschaffenen Mög

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.484 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18698, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.708–27.192 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6d02452d61b764c7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP