Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/18698 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a In § 2b Absatz 1 Satz 3 wird ein zusätzlicher Ausklammerungstatbestand für Einkommensausfälle aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführt. Grundsätzlich erlaubt das BEEG eine Ausklammerung nur aus eng mit Schwan- gerschaft und Geburt verknüpften Gründen oder auf Grundlage besonderer staatlicher Pflichten. Einkommens- wegfälle aus anderen Gründen wie zum Beispiel der Arbeitsmarktlage oder Krankheit werden durch den ver- gleichsweise langen Bemessungszeitraum von 12 Monaten bereits aufgefangen. Die durch die COVID-19-Pandemie eingetretene Situation ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einzigartig und rechtfertigt damit einen atypischen Ausklammerungstatbestand. Zur Eindämmung der Pandemie müssen zahlreiche Betriebe ihre Arbeit einstellen und/oder ihre Läden schließen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von Kurzarbeit, Freistellungen bis hin zur Entlassung betroffen. Um die wirtschaftliche Stabi- lität von Familien auch nach der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten, soll der Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf Antrag ausgeklammert werden können. Zu den Einkommensminderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie zählen auch mittelbare Änderungen der Einkommenssituation, wie zum Beispiel die Drucksache 19/18698 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung sowie Kurzarbeit in den Betrieben bis hin zur Ar- beitslosigkeit. Die Ausklammerungsmöglichkeit wird auf die voraussichtliche Zeit der Krise begrenzt. Die Einfügung eines neuen Satzes 4 in § 2b Absatz 1 ist eine Folgeänderung zu der mit § 27 Absatz 1 Satz 3 vorübergehend neu geschaffenen Mög
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.484 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/18698, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.708–27.192 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6d02452d61b764c7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP