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Artikel 1 · BT-Drs. 19/18469 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht ist wegen der Einfügung von § 38a zu ergänzen.
Drucksache 19/18469 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 2
Absatz 1 enthält besondere Anforderungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an Gewässer angrenzen
und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens 5 Prozent aufweisen. Diese Anforderungen gelten auf
diesen Flächen unabhängig davon, ob ein Gewässerrandstreifen nach § 38 vorhanden ist. Soweit dies der Fall ist,
sind neben den Anforderungen nach § 38a auch die Anforderungen nach § 38 einzuhalten.
Die Regelung betrifft Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung zum Gewässer von durch-
schnittlich mindestens 5 Prozent aufweisen. Maßgeblich für die Berechnung der Hangneigung ist dabei entspre-
chend § 5 Absatz 3 der Düngeverordnung ein Abstand von 20 Metern zur Böschungsoberkante. Für die genannten
Flächen wird in Satz 1 ein ganzjährig begrünter besonderer Randstreifen an Gewässern festgelegt. Der Begriff
des Gewässers umfasst im Sinne des § 3 Nummer 1 WHG alle ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder
stehende aus Quellen wild abfließende Gewässer. Die geschlossene, begrünte Pflanzendecke ist durch den Nutzer
der landwirtschaftlichen Fläche herzustellen.
Der in Satz 1 genannte Randstreifen beträgt – gemessen ab der Böschungsoberkante – mindestens fünf Meter.
Sofern das Gewässer über keine ausgeprägte Böschungsoberkante verfügt, ist die Linie des Mittelwasserstandes
maßgeblich. Der Abstand von 5 Metern entspricht den bereits in einigen Ländern bestehenden Regelungen. Um
Bodenerosion sowie die Abschwemmung von Düngemitteln in die Gewässer zu verhindern, ist der Randstreifen
in seiner gesamten Breite von 5 Metern mit einer geschlossenen P

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.077 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18469, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.822–24.899 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 8da7ea2575ae6ae5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP