Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/18112 · S. 30
Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 4) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Leistungen zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit der neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (CO- VID-19)-Infektion werden durch die Regelung im neuen Buchstaben f von der Erhebung des Fixkostendegressi- onsabschlags ausgenommen. Dies betrifft insbesondere Leistungen, bei denen der Kode U07.1! der Internationa- len Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung kodiert wird. Darüber hinaus werden auch Leistungen ausgenommen, die bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) erbracht werden. Krankenhäuser erhalten daher für diese Leistungen die volle Vergütung, auch wenn sie insoweit mehr Leistungen vereinbaren als für das vorangegangene Jahr. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/18112 Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass neben den Leistungen, bei denen der Kode U07.1! kodiert wird, auch andere Leistungen in erhöhtem Umfang zur Behandlung von Patientinnen und Patienten vereinbart werden müs- sen und die Krankenhäuser hierfür die volle Vergütung erhalten sollen, wird den Vertragsparteien vor Ort mit der Regelung im neuen Buchstabe g die Möglichkeit eingeräumt, weitere Leistungen vom Fixkostendegressionsab- schlag auszunehmen. Die Vertragsparteien können mit dieser Möglichkeit auch in der Zukunft bei bestehendem Handlungsbedarf flexibel für einzelne Leistungen Ausnahmen vom Fixkostendegressionsabschlag vereinbaren. Damit wird eine Regelung wieder in Kraft gesetzt, die bereits in der Vergangenheit
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.019 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/18112, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.503–120.522 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9ff6bf99559cfa44….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP