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Artikel 5 · BT-Drs. 19/18111 · S. 26

Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zur Beschleunigung und Vereinfachung multizentrischer, länderübergreifender Vorhaben der Versorgungs- und
Gesundheitsforschung sieht § 287a SGB V die verfahrensrechtliche Koordinierung der Zuständigkeiten verschie-
dener datenschutzrechtlicher Landesbehörden vor. Die Vorschrift soll eine koordinierte und einheitliche Anwen-
dung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ermöglichen und so Verzögerungen und Aufwände bei der Kon-
zeption und Durchführung länderübergreifender Forschungsvorhaben nicht zuletzt im Kontext der Forschung zu
COVID-19 ermöglichen. Eine bundeseinheitliche Regelung nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundge-
setzes ist erforderlich und unerlässlich, da ein Abweichen von der bundeseinheitlichen Regelung nach Artikel 84
Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes eine Fragmentierung der Verfahrensanforderungen zur Folge hat, den Zugang
zu forschungsrelevanten Daten erschwert, Forschungsvorhaben verzögert und die Verbesserung der Gesundheits-
versorgung in einem unverhältnismäßigen Umfang aufhält. Bereits die Regelungen nach Artikel 56, 60 der Ver-
ordnung (EU) 2016/679 indizieren, dass bei grenzüberschreitender Forschung Bedarf nach einer verbindlichen
Regelung der Zuständigkeit aus einer Hand besteht. Mit der Regelung wird der in der Verordnung (EU) 2016/679
vorgesehene One-Stop-Shop zur Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden auf die länderübergreifende
Versorgungs- und Gesundheitsforschung angewandt.
Zu Nummer 2
In der Versorgungs- und Gesundheitsforschung sind bundeslandübergreifende Forschungsvorhaben erforderlich
und von großer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung. Insbesondere bei Forschung mit Patientendaten au-
ßerhalb der Arzneimittel- und Medizinprodukteprüfung er

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.559 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18111, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 89.026–93.585 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2054f9dd38961759….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP