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Artikel 4 · BT-Drs. 19/18110 · S. 33

Zu Artikel 4 (Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zum [einsetzen:

Zu Artikel 4 (Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zum [einsetzen:
Angabe des Tages und Monats der Verkündung dieses Gesetzes sowie der Jahreszahl des ersten auf die
Verkündung folgenden Jahres])
Durch Artikel 4, der in Verbindung mit der Regelung zum Inkrafttreten in Artikel 6 zu sehen ist, soll § 10 StPOEG
ein Jahr nach seinem Inkrafttreten wieder aufgehoben werden (Befristung).

BT-Drs. 19/18110 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/18110, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 127.729–128.142 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b4a94c1a2708ff97….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP