Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/18107 · S. 30
Zu Artikel 6 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Bundeskindergeldgesetzes) Der Kinderzuschlag wurde durch das Starke-Familien-Gesetz zu einer möglichst einfachen und verlässlichen Leistung umgestaltet. Neben Regelungen zur stärkeren Unterstützung von Familien wurden Vereinfachungen und Verstetigungen vorgesehen. Seit der Neuregelung werden Anspruch und Höhe des Kinderzuschlags aufgrund des Einkommens der vergangenen sechs Monate (Bemessungszeitraum) für sechs Monate seit Antragstellung festge- legt (sogenannter Bewilligungszeitraum). Durch den gleichzeitigen Verzicht auf eine Einkommensprognose kann auf rückwirkende Prüfungen verzichtet werden. Die Anknüpfung an das Voreinkommen kann dazu führen, dass der Kinderzuschlag erst nach Ablauf von einigen Monaten, in denen Einkommen in entsprechender Höhe bezogen wird, zusteht. Durch die Corona-Krise reduziert sich aktuell bei vielen Familien das Einkommen. Sie sind in Kurzarbeit, bezie- hen Arbeitslosengeld oder haben geringere Einkommen durch den Wegfall von Überstunden oder Zulagen oder verringerte Einnahmen als Selbständige. Deshalb wird der Kinderzuschlag zeitlich befristet so umgestaltet, dass er für Familien, die in den Einkommens- bereich der Leistung fallen, die aktuelle krisenbedingte Lebenslage besser erfasst. Für die Familien, die Einkommenseinbrüche durch die Corona-Krise erleiden, soll ein Zugang zum Kinderzu- schlag geschaffen werden, der die veränderte Lebenslage zeitnah zur Antragstellung abbildet und die plötzlich veränderte Situation in der Familie früher berücksichtigt. Einkommenseinbrüche sollen so besser verkraftet wer- den können. Daher soll für die Prüfung des Kinderzuschlags ausnahmsweise – statt an das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung – an das aktuelle Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Ant
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.020 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/18107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 108.614–122.634 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6fca4ae72fc25a95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP