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Artikel 5 · BT-Drs. 19/18107 · S. 28

Zu Artikel 5 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 5 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist wegen der Einführung einer neuen Vorschrift durch dieses Gesetz erforder-
lich.

Zu Nummer 2
Die inhaltliche Übernahme der Übergangsregelungen des SGB II für das Dritte und Vierte Kapitel des SGB XII
stellt sicher, dass in beiden Existenzsicherungssystemen der Sozialhilfe ein dem SGB II vergleichbarer Schutz
besteht. Die Regelungen erleichtern eine schnelle Hilfestellung für Personen, die ein der Altersgrenze entspre-
chendes Lebensalter bereits erreicht beziehungsweise überschritten haben oder zeitlich befristet beziehungsweise
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn bei ihnen Einkommen wegfällt. Dies können Erwerbseinkommen
aus Minijobs, Einkünfte aus künstlerischer oder sonstiger Tätigkeit oder andere Einnahmequellen sein. Dadurch
kann ein existenzsichernder Bezug von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des
SGB XII oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII
vorübergehend notwendig werden. Von besonderer Relevanz sind die vergleichbaren Regelungen für ältere Solo-
Selbständige, die auch über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind und für Personen in gemischten Bedarfsge-
meinschaften. Dies bezieht sich auf die Prüfung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt und auf die Übernahme der tat-
sächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung während der Krisenzeit, indem diese als angemessen an-
erkannt werden. Dadurch sollen die Gemeinsamkeiten mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
SGB II und damit zwischen den existenzsichernden Systemen aufrechterhalten werden.

Zu Absatz 1
Entsprechend der Übergangsregelung des SGB II gelten die besonderen Regelungen der Absätze 2 bis 4

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.171 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/18107 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/18107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 99.443–108.614 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6fca4ae72fc25a95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP