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Artikel 2 · BT-Drs. 19/18107 · S. 27

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zu Nummer 2.

Zu Nummer 2
Bestimmte Branchen und Berufe sind für das öffentliche Leben, Sicherheit und Versorgung der Menschen unab-
dingbar. Hierzu zählen die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden, Energie- und Wasserversorger, der Transport-
und Personenverkehr aber auch die Aufrechterhaltung von Kommunikationswegen. Besondere Bedeutung haben
zudem das Gesundheitswesen mit Krankenhäusern und Apotheken aber auch die Land- und Ernährungswirtschaft
und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Einen Maßstab für die Zuordnung von Tätigkeiten zu sys-
temrelevante Branchen und Berufen bietet die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz). Durch die Regelung soll ein
Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen Bereichen aufzunehmen.
Daher wird die Anrechnung des Entgelts aus einer anderen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenom-
menen Beschäftigung günstiger gestaltet.
Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten zudem den trotz Zahlung des Kurzar-
beitergeldes verbleibenden Entgeltausfall ganz oder teilweise durch die Aufnahme oder befristeten Ausweitung
einer bereits bestehenden Nebenbeschäftigung ausgleichen. Dadurch kann auch die Notwendigkeit reduziert wer-
den, aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen zu müssen.
Die Regelung wird auf die Zeit der Krise begrenzt, da bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung zumindest teil-
weise ein Arbeitsausfall nicht mehr vorliegt. Die weitere Zahlung von Kurzarbeitergeld in unverminderter Höhe
widerspräche insoweit dem Solidaritätsprinzip der Arbeitslosenversicherung und dem 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.249 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 94.352–96.601 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6fca4ae72fc25a95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP