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Artikel 1 · BT-Drs. 19/18107 · S. 25

Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zur Neufassung des § 67.

Zu Nummer 2
Mit den befristeten Sonderregelungen für ein vereinfachtes Verfahren bei Bewilligungszeiträumen, die vom 1.
März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, sollen wirtschaftliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ab-
gemildert werden. Von vorübergehenden erheblichen Einkommenseinbußen können alle Erwerbstätigen betrof-
fen sein. Dabei sind selbständig tätige Personen, insbesondere Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstän-
dige, besonders betroffen. Bei diesem Personenkreis bestehen in der Regel keine Ansprüche auf vorrangige Leis-
tungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld. Einkommenseinbußen, die zu Hilfebedürftig-
keit führen, können aber auch z. B. durch die Einführung von Kurzarbeit entstehen.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Dabei ist es
vorübergehend erforderlich, diese Leistungen möglichst schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen. Es
soll zum einen niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten,
zum anderen müssen auch die Jobcenter bei der Bearbeitung einer Vielzahl von Anträgen durch Verfahrenser-
leichterungen unterstützt werden. Diesem Ziel dienen die Maßgaben in den Absätzen 2 bis 4.
Die vermittlerische Betreuung der selbständig tätigen Personen wird dabei auf die Unterstützung der Wiederauf-
nahme der bisherigen selbständigen Tätigkeit ausgerichtet. Es können dafür die für die Unterstützung des Einzel-
falls notwendigen Leistungen zur Eingliederung erbracht werden.

Zu Absatz 1
Die Maßgaben der Absätze 2 bis 4 gelten für Leistungen, deren Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März
2020 bis zum 30. Ju

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.296 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 86.056–94.352 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6fca4ae72fc25a95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP