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Artikel 5 · BT-Drs. 19/17963 · S. 65

Zu Artikel 5 (Änderung des StGB)

Zu Artikel 5 (Änderung des StGB)
Die Änderungen in den§§ 203 und 353b StGB dienen der Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus ge-
gen Informationsabflüsse bei Handlungen von Europäischen Amtsträgern. Von Bedeutung ist dies insbesondere
im Hinblick auf Dienststellen der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland oder im Hinblick auf
Einrichtungen, die auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland
geschaffen wurden. So hat die Europäische Zentralbank ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Informa-
tionsabflüsse von dort durch ihre Bediensteten können nach geltender Rechtslage strafrechtlich nicht über § 203
Absatz 2 StGB oder § 353b StGB erfasst werden.
§ 22a Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes sieht für die Anwendung der Vorschriften des StGB über die Verletzung
von Privatgeheimnissen (§ 203 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2, Absatz 4 bis 6, § 205), über die Verwertung
fremder Geheimnisse (§§ 204, 205) sowie über die Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Ge-
heimhaltungspflicht (§ 353b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 2, Absatz 3 und 4) eine Gleichstellung von den in
Artikel 3 Nummer 11 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genannten Beamten und Beamtinnen und sons-
tigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Statistischen Amtes der Europäischen Union mit Amtsträgern vor.
Eine entsprechende Gleichstellungsregelung in Bezug auf Europol enthielt bis zum 30. Juni 2017 Artikel 2 § 8
Satz 2 des Europol-Gesetzes. Diese Gleichstellungsklausel wurde durch das Erste Gesetz zur Änderung des Eu-
ropol-Gesetzes vom 23. Juni 2017 aufgrund einer Änderung der Europolverordnung ersatzlos gestrichen. Die
Bundesregierung hat allerdings insoweit im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass in der 19. Leg

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.417 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17963, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 281.444–284.861 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 972264fb0a3b3815….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP