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Artikel 4 · BT-Drs. 19/17963 · S. 63

Zu Artikel 4 (Änderung des BZRG)

Zu Artikel 4 (Änderung des BZRG)

Zu Nummer 1 (§ 30b BZRG)
§ 30b BZRG regelt den Inhalt und die Erteilungsvoraussetzungen für das Europäische Führungszeugnis. Mit der
Neufassung wird Artikel 6 Absatz 3a der Richtlinie (EU) 2019/884 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17. April 2019 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates im Hinblick auf den Austausch
von Informationen über Drittstaatsangehörige und auf das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS),
sowie zur Ersetzung des Beschlusses 2009/316/JI des Rates (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 143) – im Folgenden:
Richtlinie (EU) 2019/884 – umgesetzt. Darüber hinaus wird eine Klarstellung in Bezug auf die Aufnahme der
Entscheidungen deutscher Gerichte vorgenommen.
In das Europäische Führungszeugnis wird bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates
der Europäischen Union besitzen, zusätzlich zu den Eintragungen eines einfachen oder erweiterten (Behörden-
)Führungszeugnisses die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates aufgenom-
men. Dies setzt voraus, dass der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Die Ein-
führung des Europäischen Führungszeugnisses beruhte auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Rahmenbeschlusses
2009/315/JI, durch den der Strafnachrichtenaustausch, das heißt der Datenaustausch zwischen den nationalen
Strafregisterbehörden, zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbessert werden sollte.
Zunächst wurden bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
besitzen, zusätzlich zu den Eintragungen eines einfachen oder erweiterten (Behörden-)Führungszeugnisses die im
Strafregister des Herkunftsstaates gespeicherten Eintragungen nur auf Antr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.481 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/17963 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/17963, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 272.963–281.444 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 972264fb0a3b3815….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP