Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/17893 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Die neue Ermächtigungslage in § 109 Absatz 5 sieht vor, zur Bewältigung außergewöhnlicher Verhältnisse auf
dem Arbeitsmarkt, wie sie z. B. auch im Zusammenhang mit einer Corona-Pandemie auftreten können, bei Bedarf
kurzfristig Sonderregelungen einführen zu können. Voraussetzung für das Tätigwerden im Verordnungswege soll
eine krisenhafte Situation sein, die Branchen oder Regionen übergreifend erhebliche Auswirkungen auf die Be-
schäftigung und den Arbeitsmarkt hat, auch wenn sie nicht den gesamten Arbeitsmarkt erfasst.
Die Ermächtigung gilt für die Bundesregierung. Damit wird den möglichen finanziellen Auswirkungen, die ein
solches Vorgehen im Einzelfall nach sich ziehen kann, Rechnung getragen. Um ihren Ausnahmecharakter zu
verdeutlichen sollen die Sonderregelungen nur zeitlich befristet eingeführt werden können.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
– Der Anteil der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, soll auf bis zu 10 Pro-
zent abgesenkt werden können (Ausnahme von § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4). Das geltende Recht sieht
vor, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sein muss.
– Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teil-
weise verzichtet werden können (Ausnahme von § 96 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3). Das geltende Recht ver-
langt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch
zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden und ins Minus gefahren werden.
– Dem Arbeitgeber sollen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise erstattet werden können.
Die Verordnungsermächtigung ist zeitlich bis zum
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.943 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/17893 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/17893, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 6.366–8.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 79de1ae4d4ecede8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP