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Artikel 7 · BT-Drs. 17/15 · S. 21

Zu Artikel 7 (Änderung des Grunderwerbsteuer-

Zu Artikel 7 (Änderung des Grunderwerbsteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 6a GrEStG – neu)
Um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu beseiti-
gen, sollen die Bedingungen für Umstrukturierungen von
Unternehmen krisenfest, planungssicherer und mittelstands-
freundlicher ausgestaltet werden. Unternehmen sollen flexi-
bel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren kön-
nen. Um dies zu erreichen werden Grundstücksübergänge im
Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgän-
gen grunderwerbsteuerrechtlich begünstigt, wenn es sich um
einen Rechtsvorgang im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1
bis 3 des Umwandlungsgesetzes handelt.
Da die Grunderwerbsteuer ihrem Wesen als Verkehrsteuer
nach an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen
rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme ei-
nes Rechtsgeschäfts oder eines Verkehrvorgangs anknüpft,
und diese grundsätzlich ohne Ansehung der Person bzw. des
verfolgten Zweckes der Steuer unterwirft, kann eine Ver-
schonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen
Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht,
dann gerechtfertigt sein, wenn das Verhalten des Steuer-
pflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls gefördert werden
soll. Deshalb muss die Begünstigungswirkung den Begüns-
tigungsadressaten möglichst gleichmäßig zu Gute kommen.
Sie darf nicht von Zufälligkeiten abhängen und daher will-
kürlich eintreten, sondern muss sich direkt aus der der Be-
günstigungsnorm zugrunde liegenden Entlastungsentschei-
dung ableiten lassen. Aus diesem Grunde werden Umwand-
lungsvorgänge, die zu einem Rechtsträgerwechsel am
Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes füh-
ren, zur Beseitigung von Wachstumshemmnissen begüns-
tigt. Die Erfassung aller derartigen Vorgänge dient der gebo-
tenen gleichmäßigen Wirku

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.054 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/15, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.034–84.088 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 03fba441c6122004….

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