Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 17/15 · S. 21
Zu Artikel 7 (Änderung des Grunderwerbsteuer-
Zu Artikel 7 (Änderung des Grunderwerbsteuer- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 6a GrEStG – neu) Um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu beseiti- gen, sollen die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicherer und mittelstands- freundlicher ausgestaltet werden. Unternehmen sollen flexi- bel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren kön- nen. Um dies zu erreichen werden Grundstücksübergänge im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgän- gen grunderwerbsteuerrechtlich begünstigt, wenn es sich um einen Rechtsvorgang im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Umwandlungsgesetzes handelt. Da die Grunderwerbsteuer ihrem Wesen als Verkehrsteuer nach an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme ei- nes Rechtsgeschäfts oder eines Verkehrvorgangs anknüpft, und diese grundsätzlich ohne Ansehung der Person bzw. des verfolgten Zweckes der Steuer unterwirft, kann eine Ver- schonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, dann gerechtfertigt sein, wenn das Verhalten des Steuer- pflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls gefördert werden soll. Deshalb muss die Begünstigungswirkung den Begüns- tigungsadressaten möglichst gleichmäßig zu Gute kommen. Sie darf nicht von Zufälligkeiten abhängen und daher will- kürlich eintreten, sondern muss sich direkt aus der der Be- günstigungsnorm zugrunde liegenden Entlastungsentschei- dung ableiten lassen. Aus diesem Grunde werden Umwand- lungsvorgänge, die zu einem Rechtsträgerwechsel am Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes füh- ren, zur Beseitigung von Wachstumshemmnissen begüns- tigt. Die Erfassung aller derartigen Vorgänge dient der gebo- tenen gleichmäßigen Wirku
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.054 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/15, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.034–84.088 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 03fba441c6122004….
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