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Artikel 6 · BT-Drs. 17/15 · S. 20

Zu Artikel 6 (Änderung des Erbschaftsteuer- und

Zu Artikel 6 (Änderung des Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa (§ 13a Absatz 1 Satz 2 ErbStG)
Um schnell und effektiv Hemmnisse für die Unternehmens-
nachfolge zu beseitigen, sollen die Bedingungen krisenfest
und mittelstandsfreundlicher ausgestaltet werden. Zum Zeit-
punkt des Gesetzesbeschlusses zum Erbschaftsteuerreform-
gesetz waren die Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise auf
die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt noch nicht ab-
sehbar. Um das Gesetzesziel – Erhaltung der betrieblichen
Arbeitsplätze beim Übergang von Unternehmen – überhaupt
noch erreichen zu können, sollen die Betriebe situationsge-
recht auf die jeweiligen Marktlagen reagieren können. Vor-
rangiges Ziel muss es jetzt sein, den Unternehmen mehr
Flexibilität in Krisenzeiten zu ermöglichen und eine dauer-
hafte Positionierung am Markt zu fördern. Nur erfolgreiche
Unternehmen können sichere Arbeitsplätze anbieten. Ange-
sichts aktueller Probleme auch großer deutscher Traditions-
firmen und vieler mittelständischer Familienunternehmen ist
eine Neuausrichtung der zur Erreichung des Gesetzeszwecks
notwendigen Maßnahmen dringend erforderlich. Nachdem
die unternehmerischen Entscheidungszeiträume in der Krise
deutlich kürzer geworden sind, ist dem nun auch durch Ver-
kürzung der Lohnsummefrist und der zu erbringenden Lohn-
summe Rechnung zu tragen. Die erforderliche Mindestlohn-
summe, die ein Betrieb einhalten muss, um die Verschonung
ungekürzt erhalten zu können, wird deshalb auf 400 Prozent
herabgesetzt. Der Zeitraum, für den die Lohnsumme zu
überwachen ist, wird auf fünf Jahre verringert.
Zu Doppelbuchstabe bb (§ 13a Absatz 1 Satz 4 ErbStG)
Aus den zu Doppelbuchstabe aa genannten Gründen sollen
auch Betriebe, die nicht mehr als 20 Beschä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.585 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/15, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.449–81.034 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 03fba441c6122004….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP