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Artikel 3 · BT-Drs. 19/17741 · S. 39

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundesmeldegesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundesmeldegesetzes)
Durch die Änderungen in § 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sollen insbesondere die Personen besser ge-
schützt werden, die durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement, beispielsweise im kommunalpoliti-
schen Bereich, in den Fokus gewaltbereiter Personen oder Gruppen geraten.
Mit der Einfügung des neuen Satzes 2 in § 51 Absatz 1 BMG wird gesetzlich verdeutlicht, dass der Begriff des
ähnlichen schutzwürdigen Interesses nach Satz 1 der Vorschrift auch den Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen
sowie unbefugter Nachstellung umfasst. Mit dem Begriff der unbefugten Nachstellung wird an den Straftatbestand
des § 238 StGB (Stalking) angeknüpft.
Durch den neuen Satz 3 des Absatzes 1 ist im Rahmen der Tatsachenfeststellung nach Absatz 1 Satz 1 künftig zu
berücksichtigen, wenn Angehörige einer Personengruppe aufgrund ihrer konkreten beruflichen oder ehrenamtlich
ausgeübten Tätigkeit einer abstrakten oder konkreten Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder
ähnlich schutzwürdigen Interessen ausgesetzt sind. Die Überschreitung der maßgeblichen Gefahrenschwelle setzt
aber weiterhin in Bezug auf eine konkrete Person eine Darlegung ihrer Verhältnisse voraus. Derart ausdrücklich
zu statuieren, dass sich aus der im Einzelfall beruflich oder ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit eine Gefahr im Sinne
des Satzes 1 ergeben kann, erfolgt vor dem Hintergrund, dass diesbezüglich durch die Rechtsprechung des Bun-
desverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 7. März 2016 – 6 B 11.16, und vom 14. Februar 2017, 6 B 49/16)
Unsicherheit entstanden war, auch wenn diese sich nur auf ganze Berufsgruppen ohne Bezug zur konkreten Tä-
tigkeit bezogen hatte.
Die Neufassung des Absatzes 3 bewirkt, dass die betroffene Person in jedem Fall und unge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.179 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17741, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 141.195–144.374 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 924b3ac9579339f9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP