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Artikel 10 · BT-Drs. 19/17740 · S. 55

Zu Artikel 10 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 10 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Absatz 1 regelt das grundsätzliche Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung.
Zentrale Elemente des Gesetzentwurfs entwickeln angesichts anstehender struktureller wie möglicher konjunktu-
reller Herausforderungen, für die es zunehmend Anzeichen gibt, das arbeitsmarktpolitische Förderinstrumenta-
rium gezielt weiter. Diese Verbesserungen sollen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens schnellstmöglich
zur Verfügung stehen. Ein Inkrafttreten am ersten Tag des nächsten Quartals, wie im Arbeitsprogramm der Bun-
desregierung „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ grundsätzlich angestrebt, wäre daher in diesem
Fall nicht zweckmäßig.

Zu Absatz 2
Die Änderungen bei der Einstiegsqualifizierung treten zeitgleich mit der Erhöhung des Förderungshöchstsatzes
durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
in Kraft.

Zu Absatz 3
Aufgrund der erforderlichen technischen Umsetzung und der Anpassung der Arbeitsabläufe bei der BA sollen die
Regelungen zur Zusammenlegung der Maßnahmeziele des derzeitigen § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
und 2 SGB III und die dazu gehörige Übergangsreglung im neuen § 450 Absatz 1 SGB III sowie die redaktionelle
Folgeänderung in § 82 SGB II erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Das Gleiche gilt für die neue Möglichkeit einer gemeinsamen Antragstellung auf Förderung einer Weiterbildung
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im künftigen § 82 Absatz 6 SGB III.

Zu Absatz 4
Mit Blick auf die erforderliche technische Umsetzung des sicheren elektronischen Kommunikationsweges zur
elektronischen Arbeitslosmeldung im Fachportal der BA und der Durchführung von Beratungs- und Vermitt-
lungsgesprächen per Videotelefonie sollen die Regelungen zur 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.710 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17740, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.657–205.367 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 3ee0f738a89e5579….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP