Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 19/17740 · S. 55
Zu Artikel 10 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 10 (Inkrafttreten) Zu Absatz 1 Absatz 1 regelt das grundsätzliche Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung. Zentrale Elemente des Gesetzentwurfs entwickeln angesichts anstehender struktureller wie möglicher konjunktu- reller Herausforderungen, für die es zunehmend Anzeichen gibt, das arbeitsmarktpolitische Förderinstrumenta- rium gezielt weiter. Diese Verbesserungen sollen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens schnellstmöglich zur Verfügung stehen. Ein Inkrafttreten am ersten Tag des nächsten Quartals, wie im Arbeitsprogramm der Bun- desregierung „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ grundsätzlich angestrebt, wäre daher in diesem Fall nicht zweckmäßig. Zu Absatz 2 Die Änderungen bei der Einstiegsqualifizierung treten zeitgleich mit der Erhöhung des Förderungshöchstsatzes durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes in Kraft. Zu Absatz 3 Aufgrund der erforderlichen technischen Umsetzung und der Anpassung der Arbeitsabläufe bei der BA sollen die Regelungen zur Zusammenlegung der Maßnahmeziele des derzeitigen § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB III und die dazu gehörige Übergangsreglung im neuen § 450 Absatz 1 SGB III sowie die redaktionelle Folgeänderung in § 82 SGB II erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Gleiche gilt für die neue Möglichkeit einer gemeinsamen Antragstellung auf Förderung einer Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im künftigen § 82 Absatz 6 SGB III. Zu Absatz 4 Mit Blick auf die erforderliche technische Umsetzung des sicheren elektronischen Kommunikationsweges zur elektronischen Arbeitslosmeldung im Fachportal der BA und der Durchführung von Beratungs- und Vermitt- lungsgesprächen per Videotelefonie sollen die Regelungen zur
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.710 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/17740, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.657–205.367 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 3ee0f738a89e5579….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP