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Artikel 1 · BT-Drs. 19/17588 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Wohngeldgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Wohngeldgesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Zu den Buchstaben a und b
Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der geänderten Überschrift des § 12 WoGG sowie der Einfügung des
§ 42c WoGG.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/17588
Zu Nummer 2 (Änderung des § 11 WoGG – Zu berücksichtigende Miete und Belastung)
Zu Buchstabe a (Neufassung des § 11 Absatz 1 WoGG)
Flankierend zur Einführung einer CO2-Bepreisung soll eine Unterstützung für Wohngeldhaushalte vorgesehen
werden, um diese bei den Heizkosten zu entlasten. Die zu berücksichtigende Miete oder Belastung soll künftig
um eine CO2-Komponente nach § 12 Absatz 6 WoGG aufgestockt werden. Das heißt, zunächst wird – wie bisher
– die (Bruttokalt-)Miete oder Belastung nach den §§ 9 und 10 WoGG berechnet. Etwaige Mietanteile nach § 11
Absatz 2 und 3 WoGG sind abzuziehen. Soweit erforderlich, ist der so ermittelte Betrag durch die Höchstbeträge
nach § 12 Absatz 1 WoGG zu begrenzen. Im Fall des § 11 Absatz 3 Satz 2 WoGG-E ist lediglich der dort festge-
legte Anteil des Höchstbetrages nach § 12 Absatz 1 WoGG zu berücksichtigen. Erst im letzten Schritt soll eine
CO2-Komponente hinzugerechnet werden, gegebenenfalls nur ein anteiliger Betrag (vergleiche § 11 Absatz 3
Satz 2 WoGG-E). Die CO2-Komponente unterliegt somit keiner Begrenzung durch die Höchstbeträge nach § 12
Absatz 1, weil in den nach Richtflächen berechneten Beträgen bereits eine Begrenzung zum Ausdruck kommt
(vergleiche Begründung zu § 12 Absatz 6 WoGG).
Zu Buchstabe b (Neufassung des § 11 Absatz 3 Satz 2 und neuer Satz 3 WoGG)
Wie bei der anteiligen Kürzung des Höchstbetrages sollen auch die Beträge zur Entlastung bei den Heizkosten
nach § 12 Absatz 6 WoGG anteilig unter den in § 11 Absatz 3 Satz 2 W

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.680 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17588, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.502–50.182 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 4e5addd14c996998….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP