Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/17588 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Wohngeldgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Wohngeldgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Zu den Buchstaben a und b Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der geänderten Überschrift des § 12 WoGG sowie der Einfügung des § 42c WoGG. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/17588 Zu Nummer 2 (Änderung des § 11 WoGG – Zu berücksichtigende Miete und Belastung) Zu Buchstabe a (Neufassung des § 11 Absatz 1 WoGG) Flankierend zur Einführung einer CO2-Bepreisung soll eine Unterstützung für Wohngeldhaushalte vorgesehen werden, um diese bei den Heizkosten zu entlasten. Die zu berücksichtigende Miete oder Belastung soll künftig um eine CO2-Komponente nach § 12 Absatz 6 WoGG aufgestockt werden. Das heißt, zunächst wird – wie bisher – die (Bruttokalt-)Miete oder Belastung nach den §§ 9 und 10 WoGG berechnet. Etwaige Mietanteile nach § 11 Absatz 2 und 3 WoGG sind abzuziehen. Soweit erforderlich, ist der so ermittelte Betrag durch die Höchstbeträge nach § 12 Absatz 1 WoGG zu begrenzen. Im Fall des § 11 Absatz 3 Satz 2 WoGG-E ist lediglich der dort festge- legte Anteil des Höchstbetrages nach § 12 Absatz 1 WoGG zu berücksichtigen. Erst im letzten Schritt soll eine CO2-Komponente hinzugerechnet werden, gegebenenfalls nur ein anteiliger Betrag (vergleiche § 11 Absatz 3 Satz 2 WoGG-E). Die CO2-Komponente unterliegt somit keiner Begrenzung durch die Höchstbeträge nach § 12 Absatz 1, weil in den nach Richtflächen berechneten Beträgen bereits eine Begrenzung zum Ausdruck kommt (vergleiche Begründung zu § 12 Absatz 6 WoGG). Zu Buchstabe b (Neufassung des § 11 Absatz 3 Satz 2 und neuer Satz 3 WoGG) Wie bei der anteiligen Kürzung des Höchstbetrages sollen auch die Beträge zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6 WoGG anteilig unter den in § 11 Absatz 3 Satz 2 W
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.680 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17588, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.502–50.182 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 4e5addd14c996998….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP