Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 20 · BT-Drs. 19/17586 · S. 127
Zu Artikel 20 (Änderung der Renten Service Verordnung)
Zu Artikel 20 (Änderung der Renten Service Verordnung) Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht an dieses Gesetz. Zu Nummer 2 §3 Da das Bundesministerium der Finanzen keine Aufsichtszuständigkeit im Rentenzahlverfahren innehat, ist eine Streichung geboten. Zu Nummer 3 §5 Zu Buchstabe a Durch die Änderung wird geregelt, dass die Zustimmung zu Vereinbarungen im Sinne des § 5 Absatz 2 Renten Service Verordnung durch das Bundesversicherungsamt (künftig: Bundesamt für Soziale Sicherung) erfolgen muss, welches die Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der gesetzlichen Rentenver- sicherung führt und soweit dieses gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung wahrnimmt. Drucksache 19/17586 – 128 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe a. Durch die Änderung wird die Verpflichtung des Renten Service, die Dokumentation der dauerhaft bedeutenden Vereinbarungen bereitzustellen, auf die Träger der Ren- tenversicherung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesversicherungsamt (künftig: Bun- desamt für Soziale Sicherung) beschränkt. Zu Nummer 4 §8 Anpassung an Artikel 2 Nummer 1 (§ 47 Absatz 1 Satz 1 SGB I), wonach Leistungsempfänger zur Überweisung von Geldleistungen auch das Konto eines Dritten angeben können. Zu Nummer 5 §9 Anpassung an Artikel 2 Nummer 1 (§ 47 Absatz 1 Satz 1 SGB I), wonach Leistungsempfänger zur Überweisung von Geldleistungen auch das Konto eines Dritten angeben können. Zu Nummer 6 § 18 Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterab- satz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 de
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.362 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/17586 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 451.063–458.425 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP