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Artikel 20 · BT-Drs. 19/17586 · S. 127

Zu Artikel 20 (Änderung der Renten Service Verordnung)

Zu Artikel 20 (Änderung der Renten Service Verordnung)
Zu Nummer 1
Anpassung der Inhaltsübersicht an dieses Gesetz.

Zu Nummer 2
§3
Da das Bundesministerium der Finanzen keine Aufsichtszuständigkeit im Rentenzahlverfahren innehat, ist eine
Streichung geboten.

Zu Nummer 3
§5

Zu Buchstabe a
Durch die Änderung wird geregelt, dass die Zustimmung zu Vereinbarungen im Sinne des § 5 Absatz 2 Renten
Service Verordnung durch das Bundesversicherungsamt (künftig: Bundesamt für Soziale Sicherung) erfolgen
muss, welches die Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der gesetzlichen Rentenver-
sicherung führt und soweit dieses gemeinsame Angelegenheiten der Träger der Rentenversicherung wahrnimmt.
Drucksache 19/17586                                 – 128 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe a. Durch die Änderung wird die Verpflichtung des Renten
Service, die Dokumentation der dauerhaft bedeutenden Vereinbarungen bereitzustellen, auf die Träger der Ren-
tenversicherung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesversicherungsamt (künftig: Bun-
desamt für Soziale Sicherung) beschränkt.

Zu Nummer 4
§8
Anpassung an Artikel 2 Nummer 1 (§ 47 Absatz 1 Satz 1 SGB I), wonach Leistungsempfänger zur Überweisung
von Geldleistungen auch das Konto eines Dritten angeben können.

Zu Nummer 5
§9
Anpassung an Artikel 2 Nummer 1 (§ 47 Absatz 1 Satz 1 SGB I), wonach Leistungsempfänger zur Überweisung
von Geldleistungen auch das Konto eines Dritten angeben können.

Zu Nummer 6
§ 18
Es handelt sich um eine bereichsspezifische Regelung zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterab-
satz 1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2 de

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.362 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 451.063–458.425 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP