Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 18 · BT-Drs. 19/17586 · S. 127
Zu Artikel 18 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Artikel 18 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 § 5b Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert. Zu Nummer 2 §7 Durch die Korrektur wird das redaktionelle Versehen korrigiert, dass das Wort „Haushaltsenergie“ zwar in § 7 Absatz 1 Satz 3 im ersten Satzteil, nicht jedoch im zweiten Satzteil eingefügt worden ist. Hintergrund ist die durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelte Ausgliederung des Bedarfs für Haushaltsenergie aus dem Leistungssatz.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 448.996–449.554 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP