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Artikel 14 · BT-Drs. 19/17586 · S. 125

Zu Artikel 14 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)

Zu Artikel 14 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1
§2
§ 2 Absatz 1 Nummer 5 stellt für die Versicherungspflicht als Rentner bisher auf die Vollendung des 65. Lebens-
jahres ab. Vor dem Hintergrund der schrittweisen Anhebung der Altersgrenze für den Anspruch auf Regelalters-
rente auf 67 Jahre, soll für die Versicherungspflicht als Rentner zukünftig auf das Erreichen der Regelaltersgrenze
nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte abgestellt werden. Das Erreichen der Regelaltersgrenze
ist nach § 11 Absatz 3 beziehungsweise § 87a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zu bestimmen.
Die Änderung setzt zugleich eine Forderung des Bundesrechnungshofs um.

Zu Nummer 2
§ 46

Zu Buchstabe a und Buchstabe b
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz –
HHVG) wurde das Verfahren zur Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte mit Arbeitseinkommen und ande-
ren ebenfalls starken Schwankungen unterworfenen beitragspflichtigen Einnahmen in § 240 Absatz 4a SGB V
geändert. Danach werden die Beiträge zunächst vorläufig auf der Grundlage des zuletzt erlassenen Einkommens-
steuerbescheids und erst nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheids für das jeweilige Kalenderjahr endgültig
rückwirkend festgesetzt.
Für die landwirtschaftliche Krankenkasse wurde das bisherige Verfahren zur Beitragsbemessung beibehalten, das
ein grundsätzlich zeitversetztes Berücksichtigungsverfahren für Einkommensnachweise ohne rückwirkende An-
passungsmöglichkeit vorsieht.
Zwischenzeitlich hat sich in der Praxis gezeigt, dass innerhalb der landwirtschaftlichen Krankenkasse durch die
unterschiedliche Bemessung der Beiträge aus Arbeitseinkommen bei den freiwillig versicherten Mitglie

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.153 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 442.418–445.571 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP