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Artikel 2 · BT-Drs. 19/17343 · S. 24

Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch)
Die Regelung sieht vor, dass die geänderten Vorschriften erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und
Konzernlageberichte sowie auf Erklärungen nach § 264 Absatz 2 Satz 3, § 289 Absatz 1 Satz 5, § 297 Absatz 2
Satz 4, § 315 Absatz 1 Satz 5 HGB anzuwenden sind, die für ein nach dem 31. Dezember 2019 beginnendes Ge-
schäftsjahr aufgestellt werden. Zugleich wird geregelt, dass die bisherigen Vorschriften letztmals auf das vor dem
1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden sind. Damit werden die Vorgaben der Transparenz-RL in
Verbindung mit Artikel 8 der ESEF-VO umgesetzt.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17343, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.324–71.988 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5888ee501cbb8d45….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP