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Artikel 3 · BT-Drs. 19/17342 · S. 152

Zu Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und dem Gesetz zur Einführung
einer Anrechnungszeit für Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Braunkohlekraftwerke und -tagebaue sowie Steinkohlekraftwerke, sind die Leistungen, für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer die aus Anlass einer Stilllegungsmaßnahme ihren Arbeitsplatz verloren haben, neu geregelt
worden. Das Anpassungsgeld wird mit der vorliegenden Änderung steuerfrei gestellt. Es unterliegt dem Progres-
sionsvorbehalt (vgl. Änderung des § 32b EStG). Die bisher in § 3 Nummer 60 EStG geregelten staatlichen Leis-
tungen sind – mit Ausnahme des Anpassungsgelds für den Steinkohlenbergbau – ausgelaufen. Die Steuerbefrei-
ung für das 2027 auslaufende Anpassungsgeld für den Steinkohlenbergbau wird in § 52 Absatz 4 EStG geregelt.
Zu Nummer 2
Das mit diesem Gesetz nach § 3 Nummer 60 EStG steuerfrei gestellte Anpassungsgeld wird wie andere Lohner-
satzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterworfen.
Der zuständige Träger der Sozialleistungen hat die Daten zu den Anpassungsgeldern an die Finanzverwaltung zu
übermitteln, § 32b Absatz 3 EStG.
Zu Nummer 3
Mit dem Kohleausstiegsgesetz und zur Einführung einer Anrechnungszeit für Zeiten des Bezugs von Anpassungs-
geld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Braunkohlekraftwerke und -tagebaue sowie Steinkohlekraft-
werke, wird die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 60 EStG neu definiert. Das Anpassungsgeld für den Steinkoh-
lenbergbau bleibt bis zum Auslaufen zum 31. Dezember 2027 steuerfrei. Die entsprechende bisherige Regelung
in § 3 Nummer 60 EStG wird durch § 52 Absatz 4 Satz 15 EStG fortgeführt. Dieses Anpassungsgeld unterliegt
wie bisher nicht dem

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.824 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17342, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 477.241–479.065 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 5716a0713b5fe6a4….

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