Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/17342 · S. 151
Zu Artikel 2 (Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes) Deutschland hat mit § 8 Absatz 1 Satz 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) die in der Emissi- onshandelsrichtlinie vorgesehene Möglichkeit in nationales Recht umgesetzt. Durch die Änderung des § 8 Ab- satz 1 TEHG soll sichergestellt werden, dass die Auswirkungen der schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung auf den EU-Emissionshandel ausgeglichen werden. Die Bundesregierung wird danach ei- nen Beschluss zur Löschung von Emissionszertifikaten fassen, um die Auswirkungen der Kraftwerksstilllegung im Rahmen des EU-Emissionshandels auszugleichen. Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Kraftwerksstillegungen auf den EU-Emissionshandel berücksichtigt die Bundesregierung die Wirkungen der Marktstabilitätsreserve. Auswirkungen der Kraftwerksstilllegungen auf den EU-Emissionshandel sind insoweit nicht gegeben, als Zertifikate dem Markt in den Folgejahren der Stillle- gung bereits durch die Marktstabilitätsreserve entnommen werden. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Berechtigungen durch die Bundesregierung gelöscht werden, wird durch mindestens zwei unabhängige Gutachten im Einvernehmen mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen analysiert. Diesen Beschluss über den Umfang der Löschung teilt die Bundesregierung der Europäischen Kommission je- weils im Kalenderjahr nach der Kraftwerksstilllegung mit. In dem darauffolgenden Kalenderjahr wird die Menge der der Bundesrepublik Deutschland zur Versteigerung zur Verfügung stehenden Emissionszertifikate entspre- chend gekürzt. Für die Marktstabilitätsreserve ist auf EU-Ebene ein Überprüfungsprozess vorgesehen. Bei der danach folgenden Ermittlung der gegebenenfalls vorzunehmenden nation
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.481 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/17342 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/17342, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 473.760–477.241 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 5716a0713b5fe6a4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP