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Artikel 2 · BT-Drs. 19/17290 · S. 11
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Drucksache 19/17290 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (NKR-Nr. 4966, BMVI) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen Wirtschaft Keine Auswirkungen Verwaltung Bund Jährlicher Erfüllungsaufwand: ab 1. Januar 2021: Länder Jährlicher Erfüllungsaufwand: 4,8 Mio. Euro bis 31. Dezember 2020: 5,4 Mio. Euro ab 1. Januar 2021: 900.000 Euro Evaluierung Die Regelung wird zehn Jahre nach Inkrafttreten eva- luiert, weil Brückenbauwerke zunächst geplant und gebaut werden müssen. Ziele: Ziel ist der Bau von Betriebswegen auf Brücken von Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die zwar als Kraftfahrstraßen ausgewiesen sind, auf denen aber auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann. Kriterien/Indikatoren: Datengrundlage: Inwieweit konnte der Bau von Betriebswegen eine Steigerung des Radverkehrs am Gesamtverkehrsauf- kommen erreichen und in welchem Maße konnten Verkehrsstörungen auf Bundesfernstraßen vermie- den werden. Als Datengrundlage werden hinsichtlich der verkehrli- chen Wirkungen Verkehrsuntersuchungen durchge- führt. Daten zu Verkehrsstörungen werden bei Auf- tragsverwaltungen der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes erhoben. Das Ressort hat den Erfüllungsaufwand nachvollziehbar dargestellt. Der Nationale Normen- kontrollrat erhebt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen die Dar- stellung der Folgen in dem vorliegenden Regelungsentwurf. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/17290 II. Im
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.009 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/17290, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.584–24.593 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 58bb369026547a54….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP