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Artikel 2 · BT-Drs. 19/16781 · S. 34

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1 (§ 68 Absatz 5a des Arzneimittelgesetzes)
§ 68 Absatz 5a Arzneimittelgesetz enthielt bisher die Zuständigkeit des Bundesamts für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit als zentrale Verbindungsstelle für bestimmte Anwendungsfälle der bisherigen Verordnung
(EG) Nr. 2006/2004. Die Regelung ist mit der vorliegenden Neuregelung obsolet, die insbesondere eine inhaltlich
nicht eingegrenzte Regelung zur Benennung der zentralen Verbindungsstelle für die neue Verordnung (EU)
Nr. 2017/2394 enthält.

Zu Absatz 2 (§ 95 Absatz 2 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes)
Die Regelung bleibt inhaltlich unberührt, die Verweisung auf das umbenannte Gesetz wurde aktualisiert.

Zu Absatz 3 (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Durch die Umbenennung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes ist die Aktualisierung der Bezugnah-
men in § 34 Absatz 4 und von § 42 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a erforderlich. Die Regelungen bleiben inhalt-
lich unberührt.

Zu Absatz 4 (Gerichtskostengesetz)
Im Gerichtskostengesetz werden die Bezugnahmen in § 1 Satz 1 Nummer 17 und in § 50 Absatz 1 Satz 1 Num-
mer 4 sowie in § 50 Absatz 1 Satz 2 auf den neuen Namen des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes so-
wie die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) auf die neue Abkürzung des vorgenannten Gesetzes aktualisiert.

Zu Absatz 5 (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
In Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist eine Verweisung auf die geänderte
Abkürzung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes umzustellen.

Zu Absatz 6 (Unterlassungsklagengesetz)
Zu Absatz 1
§ 4e Absatz 1 Satz 1 wird aufgrund der geänderten Terminologie der Verordnung (EU) 2017/2394 (Artikel 3
Nummer 5) neu gefasst. Darüber hinaus wird die Verordnung (EU) 2017/2394 an die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.297 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/16781, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.935–124.232 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 88ea85a521ae8ced….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP