Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/16781 · S. 23
Zu Artikel 1 (Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Bezeichnung des Gesetzes) Die Bezeichnung des Gesetzes wird an die übliche Terminologie für Gesetze zur Durchführung von Verordnungs- recht der Europäischen Union angepasst. Zugleich wird die neue Verordnung (EU) 2017/2394 in die Bezeichnung aufgenommen. Zu Nummer 2 (§ 1) Zu Buchstabe a Durch die Neufassung von Absatz 1 wird die Bezugnahme auf das durchzuführende Verordnungsrecht der Euro- päischen Union aktualisiert. Zu Buchstabe b Die Angabe der in Bezug genommenen Verordnung wird aktualisiert. Zu Nummer 3 (§ 2) Während nur eine Behörde für jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union die zentrale Verbindungsstelle ist, können in den Mitgliedstaaten verschiedene Behörden als zuständige Behörde benannt werden, um die in der Drucksache 19/16781 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verordnung in Bezug genommenen verbraucherschützenden Rechtsakte beziehungsweise Vorschriften durchzu- setzen. § 2 regelt die zuständigen Behörden im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2394. Hauptsächlich zuständige Behörde war bisher eine Behörde im für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz feder- führenden Bundesressort (vergleiche Bundesratsdrucksache 538/06, S. 27). Das hat sich bewährt. Vereinzelt wa- ren spezielle Bundesbehörden und Landesbehörden zuständig. An dem Grundsatz zur Zuordnung behördlicher Zuständigkeiten zum für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständigen Ressort wird daher festgehalten. Die Aufgaben der zuständigen Behörden als CPC-Behörden nach der Verordnung (EU) 2017/2394 sind jedoch eher einzelfallbezogen und damit nicht-ministeriell. Anstelle des BMJV wird daher das zu dessen Geschäftsbe- reich gehörige BfJ die zus
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 46.057 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/16781, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.878–120.935 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 88ea85a521ae8ced….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP