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Artikel 8 · BT-Drs. 19/16716 · S. 166
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Das Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats. in Kraft. Das Energie- einsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gehen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf und treten deshalb zeitgleich außer Kraft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 167 – Drucksache 19/16716 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (NKR-Nr. 4736 BMWi) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Bürgerinnen und Bürger Jährliche Sachkosten bis 2026 (Saldo): Entlastung im Einzelfall: Belastung im Einzelfall: Jährliche Sachkosten ab 2026 (Saldo): - rund 32 Mio. Euro - 467 Euro/Nachweisberechnung 0,65 Euro/Energieverbrauchsausweis 5,19 Euro/Energiebedarfsausweis bis zu rund 28 Mio. Euro Wirtschaft Jährlicher Erfüllungsaufwand: 497.000 Euro Belastung im Einzelfall: 0,65 Euro/Energieverbrauchsausweis 5,19 Euro/Energiebedarfsausweis Verwaltung Jährlicher Erfüllungsaufwand: Einmaliger Erfüllungsaufwand: geringfügig 457.000 Euro ‘One in one out’-Regel Im Sinne der ‚One in one out‘-Regel stellt der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft ein „In“ von 497.000 Euro dar. Dieser Betrag wird über andere Vorhaben aus dem Geschäftsbereich des BMWi kompensiert. Evaluation Das Ressort wird das Vorhaben nach spätestens fünf Jahren evaluieren. Dabei wird es in fachlich geeigne- ter Weise prüfen, ob und inwieweit die beabsichtigte Verbesserung bei der Energieeffizienz bei Gebäuden erreicht worden ist. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Mit der Konzentration von insgesamt drei Regelwer- ke
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 75.090 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/16716, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 529.249–604.339 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 6261e8784cf0b1ad….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP