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Artikel 8 · BT-Drs. 19/16716 · S. 166

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Das Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats. in Kraft. Das Energie-
einsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) gehen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf und treten deshalb zeitgleich außer Kraft.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 167 – Drucksache 19/16716
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
(NKR-Nr. 4736 BMWi)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Jährliche Sachkosten bis 2026 (Saldo):
Entlastung im Einzelfall:
Belastung im Einzelfall:
Jährliche Sachkosten ab 2026 (Saldo):
- rund 32 Mio. Euro
- 467 Euro/Nachweisberechnung
0,65 Euro/Energieverbrauchsausweis
5,19 Euro/Energiebedarfsausweis
bis zu rund 28 Mio. Euro
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 497.000 Euro
Belastung im Einzelfall: 0,65 Euro/Energieverbrauchsausweis
5,19 Euro/Energiebedarfsausweis
Verwaltung
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
geringfügig
457.000 Euro
‘One in one out’-Regel Im Sinne der ‚One in one out‘-Regel stellt der jährliche
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft ein „In“ von 497.000
Euro dar. Dieser Betrag wird über andere Vorhaben
aus dem Geschäftsbereich des BMWi kompensiert.
Evaluation Das Ressort wird das Vorhaben nach spätestens fünf
Jahren evaluieren. Dabei wird es in fachlich geeigne-
ter Weise prüfen, ob und inwieweit die beabsichtigte
Verbesserung bei der Energieeffizienz bei Gebäuden
erreicht worden ist.
Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Mit der Konzentration von insgesamt drei Regelwer-
ke

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 75.090 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/16716, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 529.249–604.339 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 6261e8784cf0b1ad….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP