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Artikel 1 · BT-Drs. 19/16428 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Luftsicherheitsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Luftsicherheitsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Änderung ermöglicht den Luftsicherheitsbehörden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eine regelhafte An-
frage bei der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt. In den Datenbeständen der Bundespolizei sind Informati-
onen enthalten, die bislang bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der regelhaften Anfrage nach Ab-
satz 3 nicht berücksichtigt werden können, weil die angefragten Polizeibehörden der Länder auf diese Informati-
onen nicht zugreifen können. Es handelt sich dabei um Informationen, die, insbesondere im Zuge der Gefahren-
abwehr und Kriminalitätsbekämpfung, im Rahmen der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung sowie durch
Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Behörden gewonnen werden. Die Einbeziehung dieser Infor-
mationen erhöht das Sicherheitsniveau der Zuverlässigkeitsüberprüfung, da sie belastbarere Rückschlüsse auf die
Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person ermöglichen. Gleiches gilt für sicherheitsrelevante Informationen
des Zollkriminalamtes, das für die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkri-
minalität und dabei insbesondere in den Deliktbereichen Rauschgift, Waffen- und Sprengstoffschmuggel, Mar-
kenpiraterie, Zigaretten- und Alkoholschmuggel und Geldwäsche zuständig ist. Die dort vorhandenen Erkennt-
nisse über laufende Strafverfahren oder Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen nach den §§ 153 ff.
StPO können mangels Kenntnis der Polizeibehörden der Länder nach derzeitiger Rechtslage von den Luftsicher-
heitsbehörden nicht regelhaft berücksichtigt werden, so dass eine entsprechende Anpassung geboten ist.
Zu Doppelbuchstabe bb
Nur umfassende Registerauskünfte nach § 7 Absatz 3 verset

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.250 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/16428, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.132–49.382 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 38f7ebfcf44b30ee….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP