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Artikel 7 · BT-Drs. 19/15662 · S. 119
Zu Artikel 7 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes) Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2394) wurden die Bedin- gungen für die Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern verbes- sert. Der Anstieg des auf der Bundesebene maßgeblichen Tarifvertrags für die Pflege fließt vollständig in eine für den Krankenhausbereich insgesamt zu ermittelnde gewichtete Tarifrate ein. Auf der Grundlage dieser Tarifrate vereinbaren die Vertragsparteien auf Bundesebene die Erhöhungsrate für Tariferhöhungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 7, sofern die Tarifrate die maßgebliche Obergrenze überschreitet. Zudem werden neben linearen Tarif- steigerungen für die Pflege auch strukturelle Tarifzuwächse berücksichtigt. Ferner werden auf der Grundlage der Regelungen des PpSG die Kosten von zusätzlichen oder aufgestockten Stellen im Rahmen des Pflegestellen- Förderprogramms im Jahr 2019 umfassend refinanziert. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die für die Jahre 2018 und 2019 verhandelten Landesbasisfallwerte nicht durch die geltende Obergrenze gekappt wurden, so dass die im jeweiligen Bundesland im Durchschnitt bestehenden Kostensteigerungen umfassend berücksichtigt werden konnten. Da insgesamt jedoch dennoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass Tarifsteigerungen für Pflegeper- sonal für die Jahre 2018 und 2019 nicht in jedem Einzelfall aus den zusätzlichen Erlösen gedeckt werden können, wird mit der Regelung ein einjähriger Zuschlag für den nachträglichen pauschalen und abschließenden Ausgleich Drucksache 19/15662 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen im Bereich des Pflegepersonals eingeführt. Die Regelung ge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.522 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/15662, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 452.888–455.410 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 96d91f8eb170ba75….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP