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Artikel 6 · BT-Drs. 19/15662 · S. 103

Zu Artikel 6 (Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung)

Zu Artikel 6 (Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung)
Soweit Änderungen der RSAV im Vergleich zu dem nach der Verordnung (EU) 2016/679 unmittelbar geltenden
datenschutzrechtlichen Standard zusätzliche Bedingungen oder Einschränkungen für die Verarbeitung von Ge-
sundheitsdaten oder von genetischen Daten vorsehen, sind diese von der Öffnungsklausel des Artikel 9 Absatz 4
der Verordnung (EU) 2016/679 gedeckt. Zum Begriff der Gesundheitsdaten gilt das unter Artikel 5 Ausgeführte.

Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Neufassung des Zweiten bis Sechsten Abschnitts.

Zu Nummer 2
Zu § 1
Zu Buchstabe a
In Absatz 3 wird die Nennung der See-Krankenversicherung, die nicht mehr existiert, gestrichen.

Zu Buchstabe b
Die bisherigen Absätze 4 und 5 sind aufgrund der Neustrukturierung und Rechtsbereinigung der RSAV nicht
mehr erforderlich und werden aufgehoben.

Zu Nummer 3
Zu § 2
Der neue § 2 regelt die Zuordnung der Risikogruppen als Konkretisierung des neuen § 266 Absatz 2 SGB V.
Dafür wurden die bisherigen §§ 2 und 29 unter Streichung gegenstandsloser Vorgaben zusammengeführt. Unter
anderem ist eine gesonderte Risikogruppe für das Risikomerkmal Erwerbsminderung entsprechend dem neuen
§ 266 Absatz 2 SGB V nicht mehr bestimmt. Zudem wird die Terminologie des bisherigen § 29 im neuen Ab-
satz 1 entsprechend der Änderungen im neuen § 266 Absatz 1 und 2 SGB V angepasst, ohne dass dies zu einer
Rechtsänderung führt.
Der neue Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 dient zur Umsetzung des neu eingeführten Ausgleichsfaktors regionale
Merkmale. Die regionalen Merkmale dienen dem Ausgleich von regionalen Unterschieden in den standardisierten
Leistungsausgaben, die nach Durchführung des RSA-Verfahrens ohne Regionalkomponente verbleiben (regio-
nale Über- und U

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 67.591 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/15662, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 385.297–452.888 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 96d91f8eb170ba75….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP