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Artikel 6 · BT-Drs. 19/15662 · S. 103
Zu Artikel 6 (Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung)
Zu Artikel 6 (Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung) Soweit Änderungen der RSAV im Vergleich zu dem nach der Verordnung (EU) 2016/679 unmittelbar geltenden datenschutzrechtlichen Standard zusätzliche Bedingungen oder Einschränkungen für die Verarbeitung von Ge- sundheitsdaten oder von genetischen Daten vorsehen, sind diese von der Öffnungsklausel des Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 gedeckt. Zum Begriff der Gesundheitsdaten gilt das unter Artikel 5 Ausgeführte. Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Neufassung des Zweiten bis Sechsten Abschnitts. Zu Nummer 2 Zu § 1 Zu Buchstabe a In Absatz 3 wird die Nennung der See-Krankenversicherung, die nicht mehr existiert, gestrichen. Zu Buchstabe b Die bisherigen Absätze 4 und 5 sind aufgrund der Neustrukturierung und Rechtsbereinigung der RSAV nicht mehr erforderlich und werden aufgehoben. Zu Nummer 3 Zu § 2 Der neue § 2 regelt die Zuordnung der Risikogruppen als Konkretisierung des neuen § 266 Absatz 2 SGB V. Dafür wurden die bisherigen §§ 2 und 29 unter Streichung gegenstandsloser Vorgaben zusammengeführt. Unter anderem ist eine gesonderte Risikogruppe für das Risikomerkmal Erwerbsminderung entsprechend dem neuen § 266 Absatz 2 SGB V nicht mehr bestimmt. Zudem wird die Terminologie des bisherigen § 29 im neuen Ab- satz 1 entsprechend der Änderungen im neuen § 266 Absatz 1 und 2 SGB V angepasst, ohne dass dies zu einer Rechtsänderung führt. Der neue Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 dient zur Umsetzung des neu eingeführten Ausgleichsfaktors regionale Merkmale. Die regionalen Merkmale dienen dem Ausgleich von regionalen Unterschieden in den standardisierten Leistungsausgaben, die nach Durchführung des RSA-Verfahrens ohne Regionalkomponente verbleiben (regio- nale Über- und U
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 67.591 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/15662, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 385.297–452.888 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 96d91f8eb170ba75….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP