Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/15661 · S. 22
Zu Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 22) In das Allgemeine Eisenbahngesetz wird der Begriff der sonstigen Verantwortlichen eingeführt. Unter diesen Oberbegriff fallen die in Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/798 erfassten Akteure. Das sind Hersteller, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15661 Instandhaltungsbetriebe, Dienstleister, Auftraggeber, Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Entlader, Befüller und Entleerer. Es handelt sich hierbei um weitere Beteiligte im Eisenbahnbereich. Zu Nummer 2 (§ 4) Zu Buchstabe a (§ 4 Absatz 1 Nummer 1) Mit der neuen Richtlinie (EU) 2016/797 werden Eisenbahnfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich des EU- Rechts fallen, in den Verkehr gebracht, deswegen musste die Vorschrift um das „Inverkehrbringen“ ergänzt werden. Zu Buchstabe b (§ 4 Absatz 2) Mit der neuen Richtlinie (EU) 2016/797 werden Eisenbahnfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich des EU- Rechts fallen, in den Verkehr gebracht, deswegen musste die Vorschrift um das „Inverkehrbringen“ ergänzt werden. Darüber hinaus gibt es Fahrzeuge, die nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in Betrieb ge- nommen werden. Zu Buchstabe c (§ 4 Absatz 4 Satz 1) Der Absatz wurde redaktionell überarbeitet. Artikel 9 der Richtlinie 2004/49/EG wurde durch Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2016/798 neu gefasst. Deshalb wurde der Verweis geändert. Inhaltlich entsprechen die Absätze 2 und 3 des Artikels 9 der Richtlinie 2004/49/EG den Absätzen 1 bis 5 des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/798. Zu Nummer 3 (§ 4a Absatz 3 bis 5) Die Absätze 3 bis 5 enthalten die Verpflichtungen der für die Instandhaltung zuständigen Stellen. Jede für die Instandhaltung zuständige Stelle hat ein In
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 30.728 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/15661 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/15661, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.342–98.070 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 90296df889a1a588….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP