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Artikel 1 · BT-Drs. 19/15651 · S. 12
Zu Artikel 1 (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz)
Zu Artikel 1 (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz) Zu § 1 (Zweck der Erhebung; Durchführung) Zu Absatz 1 Diese Vorschrift regelt den Zweck der Erhebung, wonach zur Verbesserung der Armuts- und Reichtumsbericht- erstattung des Bundes sowie der Informationsgrundlage für politisches Handeln eine Erhebung über Personen, die zu einem Stichtag wohnungslos sind, als Bundesstatistik durchgeführt werden soll. Zu Absatz 2 Diese Vorschrift legt fest, dass die Statistik als zentrale Bundesstatistik durchgeführt wird. Durch die zentrale Durchführung werden die Statistischen Ämter der Länder nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Des Weiteren können die Ergebnisse durch die gegenüber einer dezentralen Erhebung gestraffte Erhe- bungsorganisation deutlich früher zur Verfügung gestellt werden. So konnte durch die Umstellung der dezentralen Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf eine zentrale Statistik der zeitliche Abstand zwischen dem Erhebungsstichtag und der Veröffentlichung der Bundesstatistik von zehn auf drei Monate verkürzt werden. Zudem sind bei einer zentralen Erhebungsdurchführung geringere Gesamtkosten für die Verwaltung zu erwarten, da seitens der statistischen Ämter lediglich Kosten für das Statistische Bundesamt zu veranschlagen sind. Zu § 2 (Periodizität und Berichtszeitpunkt) Diese Vorschrift regelt die Periodizität der Erhebung und den Berichtszeitpunkt. Die Erhebung wird jährlich zum 31. Januar als Bestandserhebung durchgeführt. Um sowohl dem Statistischen Bundesamt als auch den auskunftspflichtigen Stellen hinreichend Zeit für die Vorbereitung der Datenerhebung zur Verfügung zu stellen, soll die Statistik erstmalig im Jahr 2022 durchgeführt werden. Zu § 3 (Begriffsbestimmung; Umfang der Erhebung) Diese Vorschrift regel
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.443 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/15651, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.756–40.199 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ffc0c9fd307f18be….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP