Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/15603 · S. 57
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Zu Nummer 1 Die Änderung dient der Anpassung der Inhaltsübersicht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Zu Nummer 2 Der neu eingefügte Satz 2 in § 107 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält einen Auslegungshinweis für das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Sicherheitsinteressen. Dieses Tatbe- standsmerkmal ist eine maßgebliche Voraussetzung in den Vorschriften gemäß Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe a und Buchstabe b des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Regelungen geben vor, unter welchen Umständen das Vergaberecht nicht angewandt werden muss, wenn unter anderem we- sentliche Sicherheitsinteressen des jeweiligen Mitgliedstaats betroffen sind. § 107 Absatz 2 GWB überführt diese Ausnahmeregelungen in das deutsche Vergaberecht und nimmt damit auch das Tatbestandsmerkmal der wesent- lichen Sicherheitsinteressen in Bezug. § 107 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 GWB übernimmt den Wortlaut des Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe a AEUV und greift deshalb auch den Begriff der wesentlichen Sicherheitsinteressen auf. § 107 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GWB verweist auf den gesamten Tatbestand des Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe b AEUV und damit unter ande- rem auch auf das dort enthaltene Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Sicherheitsinteressen. Mit dem Auslegungshinweis in § 107 Absatz 2 Satz 2 GWB wird klargestellt, dass wesentliche Sicherheitsinte- ressen im Sinne des Artikel 346 Absatz 1 AEUV insbesondere berührt sein können, wenn ein öffentlicher Auftrag oder eine Konzession eine Technologie betrifft, die als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie eingestuft wird. Die Einstufung einer Technologie als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.198 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/15603, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 102.785–114.983 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert e5f9021ae6b8b266….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP