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Artikel 1 · BT-Drs. 19/15603 · S. 57

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Zu Nummer 1
Die Änderung dient der Anpassung der Inhaltsübersicht des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Zu Nummer 2
Der neu eingefügte Satz 2 in § 107 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält
einen Auslegungshinweis für das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Sicherheitsinteressen. Dieses Tatbe-
standsmerkmal ist eine maßgebliche Voraussetzung in den Vorschriften gemäß Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe
a und Buchstabe b des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Regelungen
geben vor, unter welchen Umständen das Vergaberecht nicht angewandt werden muss, wenn unter anderem we-
sentliche Sicherheitsinteressen des jeweiligen Mitgliedstaats betroffen sind. § 107 Absatz 2 GWB überführt diese
Ausnahmeregelungen in das deutsche Vergaberecht und nimmt damit auch das Tatbestandsmerkmal der wesent-
lichen Sicherheitsinteressen in Bezug.
§ 107 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 GWB übernimmt den Wortlaut des Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe a AEUV
und greift deshalb auch den Begriff der wesentlichen Sicherheitsinteressen auf. § 107 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
GWB verweist auf den gesamten Tatbestand des Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe b AEUV und damit unter ande-
rem auch auf das dort enthaltene Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Sicherheitsinteressen.
Mit dem Auslegungshinweis in § 107 Absatz 2 Satz 2 GWB wird klargestellt, dass wesentliche Sicherheitsinte-
ressen im Sinne des Artikel 346 Absatz 1 AEUV insbesondere berührt sein können, wenn ein öffentlicher Auftrag
oder eine Konzession eine Technologie betrifft, die als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie eingestuft
wird. Die Einstufung einer Technologie als verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologie e

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.198 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/15603, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 102.785–114.983 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert e5f9021ae6b8b266….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP