Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/14685 · S. 52
Zu Artikel 4 (Änderung des EU-Amtshilfegesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des EU-Amtshilfegesetzes) Das EUAHiG dient der Umsetzung der Amtshilferichtlinie. Es regelt den Austausch von Informationen in Steu- ersachen zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Soweit die durch die Richtlinie (EU) 2018/822 geänderte Amtshilferichtlinie den Austausch von Informationen über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorsieht, erfolgt die Umsetzung der geänderten Amtshilferichtlinie durch die entsprechende Ergänzung des EUAHiG. Die vorgesehe- nen Änderungen des EUAHiG dienen in der Hauptsache dieser Umsetzung. Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht zu § 20 Die Inhaltsübersicht wird wegen der Neufassung des § 20 EUAHiG (Statistiken und Bewertungen) redaktionell angepasst. Zu Nummer 2 § 2 Absatz 2 Die bisherigen Regelungen der Nummern 1 bis 3 werden aus sprachlichen Vereinfachungsgründen in Absatz 2 zusammengefasst. Die bisherigen Begriffsbestimmungen definierten den automatischen Informationsaustausch in Anlehnung an die Amtshilferichtlinie und die dort genannten Regelungen zur Begriffsbestimmungen des automatischen Informati- onsaustauschs. Die Definition des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten nach dem gemein- samen Meldestandard (Common Reporting Standard) ist im Gegensatz zu der Amtshilferichtlinie in diesem Ge- setz nicht erforderlich, da § 7 Absatz 2 dieses Gesetzes auf das Gesetz zum automatischen Austausch von Infor- mationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) verweist, in dem Einzelheiten zum gemeinsamen Meldestandard geregelt sind. Zu Nummer 3 § 5 Absatz 3 Satz 3 Der Begriff „Amtshilferichtlinie“ ist in § 2 Absatz 11 EUAHiG als „Richtlinie 2011/16/EU des Rate
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.927 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/14685, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 196.997–212.924 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a7c83f157a24b8d4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP