Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/14378 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht zu § 90c StGB-E) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung des neuen § 90c StGB. Zu Nummer 2 (§ 90c StGB-E) Der Entwurf schlägt die Einführung eines neuen Straftatbestandes vor, der die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der Besondere Teil – Erster Abschnitt – Dritter Titel des Strafgesetzbuches soll nach diesem Entwurf um eine Vorschrift zum Schutz der Verunglimpfung der Europäi- schen Union ergänzt werden. Als Tatobjekt soll zunächst die europäische Flagge als ein Symbol für die Europäische Union und für die Einheit sowie im weiteren Sinne für die Identität Europas geschützt sein. Der Kreis der goldenen Sterne auf azurblauem Hintergrund steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. Am 8. Dezember 1955 beschloss das Ministerkomitee dieses Emblem (Kreis aus zwölf goldenen Sternen auf blauem Grund) für die Drucksache 19/14378 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Europa-Flagge. Nachdem der Europarat der Verwendung der von ihm 1955 eingeführten Europa-Flagge zuge- stimmt hatte, wurde sie Anfang 1986 von den Gemeinschaftsorganen eingeführt. Darüber hinaus soll die Europäische Hymne geschützt werden. Sie stammt aus der Neunten Symphonie, die Lud- wig van Beethoven im Jahr 1823 als Vertonung der von Friedrich Schiller 1785 verfassten „Ode an die Freude“ komponierte. 1972 erklärte der Europarat Beethovens „Ode an die Freude“ zu seiner Hymne. 1985 wurde sie von den EU-Staats- und Regierungschefs als offizielle Hymne der Europäischen Union angenommen. Der Gesetzentwurf sieht den Schutz dieser beiden Tatobjekte vor. In Anlehnung an § 90a Absatz 1 Nummer 2 StGB stellt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.610 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/14378, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.450–18.060 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 6f2f7fa5fbab21c1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP