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Artikel 1 · BT-Drs. 19/14339 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Durch die Anpassung der Inhaltsübersicht wird nunmehr vollständig auf den Regelungsgehalt des § 6 verwiesen.
Aus der Angabe ging bislang nicht hervor, dass in § 6 Absatz 2 Regelungen zum Haftungsschuldner enthalten
sind.
Zu Nummer 2 (§ 5 Nummer 5)
Die Aufhebung setzt die Vorgaben der Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission vom 19. Dezember
2012 (ABl. C122/8 vom 27. April 2013) um, wonach für diese Flüge keine Steuerbefreiung mehr, sondern ein
ermäßigter Steuersatz anzuwenden ist. Der Beschluss wurde im Verwaltungswege bereits umgesetzt.
Zu Nummer 3 (§ 6)
Die formale Ergänzung der Überschrift um den Haftungsschuldner stellt den Regelungsgehalt der Vorschrift nun-
mehr vollständig und übersichtlich dar. Aus der Überschrift ging bislang nicht hervor, dass in § 6 Absatz 2 Rege-
lungen zum Haftungsschuldner enthalten sind.
Zu Nummer 4 (§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5)
Die geforderten Angaben im Antrag des Luftverkehrsunternehmens auf Registrierung sind anzupassen, da aus-
ländischen Luftverkehrsunternehmen nicht immer eine Steuernummer erteilt wird.
Zu Nummer 5 (§ 8 Absatz 2 Satz 2)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung des Wortlauts.
Zu Nummer 6 (§ 11)
Mit der Erhöhung der Steuersätze der Luftverkehrsteuer wird die Einzelmaßnahme 27 des Klimaschutzpro-
gramms 2030 umgesetzt. Der Steuersatz für Abflüge zu Zielorten in Ländern der Anlage 1 war bislang bezogen
auf die Distanz, die mittels dieser Distanzklasse abgedeckt wird, im Verhältnis zu den Steuersätzen für Abflüge
zu Zielorten in anderen Ländern eher niedrig. Zur Verstärkung der Anreizwirkung zu umweltgerechtem Verhalten
im Flugverkehr, insbesondere für Abflüge zu Zielorten in Ländern der Anlage 1, erfolgt eine gewichtete

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.637 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/14339, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.280–17.917 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.16) +D1D2D3 · Prüfwert 038b8a93ffb822a3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP