Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/14338 · S. 29
Zu Artikel 5 (Änderung des Grundsteuergesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Grundsteuergesetzes) § 25 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 – neu – Der Ausbau erneuerbarer Energien kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Im Bereich der Energieer- zeugung aus Windkraft ist es einerseits unabdingbar, dass geeignete Standortflächen zur Verfügung stehen oder in ausreichendem Umfang mobilisiert werden. Andererseits ist erforderlich, dass den örtlichen Gemeinden für die damit einhergehenden Lasten ein Interessensausgleich gewährt wird. Zugleich ist darauf zu achten, dass die ge- sellschaftliche Akzeptanz insgesamt gewahrt bleibt. Die Grundsteuer kann für einen örtlichen Interessensausgleich ein zielführendes Instrument sein, wenn den Ge- meinden – wie bei der Grundsteuer C – ein Optionsrecht für einen erhöhten Hebesatz eingeräumt wird. Die Ein- führung dieses Instruments erfolgt unbeschadet einer noch zu treffenden spezialgesetzlichen Regelung, welche für Windenergieanlagen Mindestabstände von signifikanter Wohnbebauung zur Erhöhung der Akzeptanz festlegt. Diese ist in Nummer 3.4.1.2. des am 9. Oktober 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 der Bundes- regierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 vorgesehen. Beide Maßnahmen stehen in einem engen sach- lichen Zusammenhang. Die Vorschrift schafft nach Satz 1 abweichend von Absatz 4 in Gebieten für Windenergieanlagen die rechtliche Möglichkeit zur Festsetzung gesonderter Hebesätze für diese besondere Grundstücksgruppe. Der Begriff des Ge- biets ist nicht technisch im Sinne der Baunutzungsverordnung zu verstehen. Er erfasst Windenergieanlagen so- wohl im Außen- als auch im Innenbereich. Satz 2 regelt in Übereinstimmung mit dem bewertungsrechtlichen Stichtag und dem Zeitpunkt der Grundsteuerentstehung, dass die genaue Bezeichnung der land- und forstwirt- schaftlichen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.158 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/14338, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.122–86.280 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 1c52a45e833e081d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP