Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/14338 · S. 28
Zu Artikel 3 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes) § 12 Absatz 2 Nummer 10 Mit der Gesetzesänderung wird der Umsatzsteuersatz für die Beförderung von Personen im inländischen Schie- nenbahnfernverkehr ermäßigt. Dies dient der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und ermöglicht den betroffenen Unternehmen über Preissenkungen oder in anderer Weise, die Attraktivität des öffentlichen Personenfernverkehrs zu erhöhen. Nach § 12 Absatz 2 Nummer 10 UStG werden bislang unter anderem die Umsätze im schienengebundenen Per- sonennahverkehr ermäßigt besteuert. Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung ist, dass die Beförderungs- leistung innerhalb einer Gemeinde ausgeführt wird oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. Die Begünstigung soll nun auf den schienengebundenen Personenfernverkehr im Inland erweitert werden, ohne dass es auf die Beförderungsstrecke ankommt. Nach den verbindlichen Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuer- system (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL) können die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuer- satz auf die Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks anwenden (Artikel 98 Absatz 2 in Verbin- dung mit Anhang III Nummer 5 der MwStSystRL). Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Mitgliedstaaten eine Steuerermäßigung auch selektiv – d. h. nicht auf alle denkbaren Formen der Beförderung – anwenden. Hierbei müssen die Mitgliedstaaten jedoch den Grund- satz der steuerlichen Neutralität beachten (EuGH, Urteil vom 9. März 2017, Oxycure Belgium, C 573/15, EU:C:2017:189, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). Der Grundsatz der Neutralität lässt es nicht zu, gleichartige Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Meh
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.197 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/14338 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/14338, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 79.035–82.232 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 1c52a45e833e081d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP