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Artikel 2 · BT-Drs. 19/14338 · S. 23
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an den neu angefügten Abschnitt XIII – Mobilitätsprämie (§§ 101 bis 109) angepasst. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 Satz 3 Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Anfügung des neuen Satzes 4. Zu Buchstabe b § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 Satz 4 – neu – Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 EStG. Die Rege- lungen gelten entsprechend bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Aufwendungen für die Wege des Steuer- pflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten. Zu Nummer 3 § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 Mit den nachfolgenden Änderungen wird die Entfernungspauschale zur Entlastung der Fernpendler ab 1. Januar 2021 befristet bis zum 31. Dezember 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 0,35 Euro je vollen Entfernungs- kilometer erhöht. Drucksache 19/14338 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 8 – neu – Steuerpflichtige, die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen müssen, besonders in ländlichen Räumen, können oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurück- greifen und sind typischerweise auf einen PKW angewiesen (Fernpendler). Darüber hinaus stehen ihnen regelmä- ßig andere Alternativen zum PKW mit Verbrennungsmotor in den kommenden Jahren nicht zur Verfügung. Das Klimaschutzprogramm soll die alternativen Mobilitätsformen stärken und Verhaltensanpassungen erreichen. Deshalb ist die Anhebung der Entfernungspauschale bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Zur Entlastung der Steuerpflichtigen, die einen besonders langen Arbeitsweg hab
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.478 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/14338, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.557–79.035 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 1c52a45e833e081d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP