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Artikel 2 · BT-Drs. 19/14246 · S. 16
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderungen der Korrekturbeträge in § 1 Absatz 2 FAG führen zu den folgenden finanziellen Auswirkungen: Im Jahr 2020 vermindern sich die Umsatzsteuereinnahmen des Bundes um den Betrag von 2 300 Millionen Euro, die Umsatzsteuereinnahmen der Länder erhöhen sich um den Betrag von 936 Millionen Euro und die Umsatz- steuereinnahmen der Gemeinden erhöhen sich um den Betrag von 1 364 Millionen Euro. Im Jahr 2021 vermindern sich die Umsatzsteuereinnahmen des Bundes um den Betrag von 2 011 Millionen Euro, die Umsatzsteuereinnah- men der Länder erhöhen sich um den Betrag von 736 Millionen Euro und die Umsatzsteuereinnahmen der Ge- meinden erhöhen sich um den Betrag von 1 275 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2022 vermindern sich die Umsatz- steuereinnahmen des Bundes um den Betrag von 236 Millionen Euro jährlich und die Umsatzsteuereinnahmen der Länder erhöhen sich jeweils um gleichen Betrag. Die Änderungen sind zum einen das Ergebnis aus der korrespondierenden Anpassung der vertikalen Umsatzsteu- erverteilung zur Anpassung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die die ostdeutschen Flächenlän- der zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überpro- portionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige ab dem Jahr 2020 erhalten (Nummer 2). Zum anderen resultieren sie aus der Kompensation der Gemeinden im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 Absatz 7 SGB II (Artikel 3 des vorliegenden Gesetzes). Darüber hinaus beinhalten sie eine Erhöhung des Ge- meindeanteils an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes von 299 Millionen Euro als nac
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.244 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/14246, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.140–37.384 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert f92e7f2eb995d39e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP