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Artikel 1 · BT-Drs. 19/14103 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995)

Zu Artikel 1 (Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995)
Zu Nummer 1
§ 3
Mit dieser Gesetzesänderung wird die bestehende Freigrenze in § 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 (SolzG
1995) angehoben. Rund 90 Prozent der vom Solidaritätszuschlag betroffenen Zahler von Lohnsteuer und veran-
lagter Einkommensteuer werden ab 2021 vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit. Durch den schrittweisen
Abbau des Solidaritätszuschlags mit einer erheblichen Anhebung der Freigrenze (vgl. § 3 Absatz 3 Satz 1 Num-
mer 1 und 2) beim Solidaritätszuschlag soll der Verteilung der Steuerlast nach der Leistungsfähigkeit in besonde-
rem Maße Rechnung getragen werden. Hierbei sind sozialstaatliche Erwägungen maßgebend, da höhere Einkom-
men einer stärkeren Besteuerung unterliegen sollen, als niedrige und mittlere Einkommen. Die Berücksichtigung
sozialer Gesichtspunkte rechtfertigt es auch, einen Teil der Einkommensteuerpflichtigen bei der Entlastung nicht
zu erfassen (vgl. BVerfGE 32, 333 [339] mit weiteren Erläuterungen).
Drucksache 19/14103 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Dies stellt zudem eine wirksame Maßnahme zur Stärkung der Arbeitsanreize, Kaufkraft und Binnenkonjunktur
dar. Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen haben eine deutlich höhere Konsumquote
als Spitzenverdienende, d. h. sie sind typischerweise gezwungen, deutlich mehr von ihrem Einkommen für Güter
und Dienstleistungen auszugeben. Demgegenüber erhöhen Spitzenverdienende bei zusätzlichem Nettoeinkom-
men ganz überwiegend ihre Ersparnisse. Von einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die Spitzenverdie-
nenden würde deshalb auch ein deutlich geringerer konjunktureller Impuls ausgehen als von der Abschaffung für
Bürgerinnen und Bürger mit mittleren und niedrigen Einkommen.
Zu Buc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.001 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/14103, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.088–24.089 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 755306700f1617a6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP