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Artikel 5 · BT-Drs. 19/13959 · S. 32

Zu Artikel 5 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes):

Zu Artikel 5 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes):
Zu Nummer 1:
Die Inhaltsübersicht wird aufgrund der Neueinfügung des § 157c StBerG ergänzt.
Zu Nummer 2:
Zu Buchstabe a:
Einnahmen aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB sind Einkünfte aus sonstiger selb-
ständiger Arbeit im Sinne des § 18 Absatz 1 Nummer 3 EStG. Nach § 3 Nummer 26b EStG sind Aufwandsent-
schädigungen nach § 1835a BGB steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen im Sinne des
§ 3 Nummer 26 den Freibetrag in Höhe von 2 400 € im Jahr nicht überschreiten.
Lohnsteuerhilfevereine sind gegenüber ihren Mitgliedern, die auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen,
nur zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt, wenn die zugrunde liegenden Einnahmen nach § 3 Nummer 12, 26
und 26a EStG in voller Höhe steuerfrei sind. Da die durch das Jahressteuergesetz 2010 eingeführte Steuerbefrei-
ung nach § 3 Nummer 26b EStG nicht in § 4 Nummer 11 Satz 1 Buchstabe b StBerG aufgenommen wurde, ist
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13959
nach geltender Rechtslage die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfe in Steuersachen in diesen Fällen zu
verneinen.
§ 4 Nummer 11 Satz 1 Buchstabe b StBerG wird um die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 26b EStG erweitert.
Damit können Lohnsteuerhilfevereine Hilfe in Steuersachen leisten, wenn Arbeitnehmer auch ehrenamtliche Be-
treuungen durchführen, für die sie entsprechende Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB erhalten.
Zu Buchstabe b:
Die Grenzbeträge nach § 4 Nummer 11 Satz 1 Buchstabe c Satz 1 StBerG betragen derzeit 13 000 Euro und im
Fall der Zusammenveranlagung 26 000 Euro.
Es erfolgt eine Erhöhung der Grenzbeträge auf 15 000 Euro (bzw. 30 000 Euro im Fall der Zusammenveranla-
gung). Die Erhöhung der Grenzbet

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.053 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13959, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.219–99.272 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 6d83b793d3e1b96c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP