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Artikel 1 · BT-Drs. 19/13839 · S. 70
Zu Artikel 1 (Änderung des Waffengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Waffengesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Aufgrund der Aufhebung des § 23 wird die Inhaltsübersicht entsprechend angepasst. Auf einen Lückenschluss wird verzichtet, um die übrigen Regelungen weiterhin an den gewohnten Fundorten belassen zu können. Zu Buchstabe b § 25 wird aus rechtsförmlichen Gründen in zwei Vorschriften unterteilt. Entsprechend ist auch die Inhaltsüber- sicht anzupassen. Zu Buchstabe c Die Angabe zu § 29 wird angepasst, da dort nun eine allgemeine Regelung der Voraussetzungen einer Erlaubnis für das Verbringen von Waffen im Einzelfall enthalten sein soll. In § 30 soll künftig die allgemeine Erlaubnis für Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 zum Verbringen von Waffen nach der Richtlinie 91/477/EWG zu Händlern in anderen Mitgliedstaaten geregelt werden. Für die Regelung des § 31 besteht kein Bedarf mehr. Zu Buchstabe d § 37 soll künftig die Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler regeln. Die Inhalts- übersicht ist entsprechend anzupassen. Zu Buchstabe e Die Inhaltsübersicht wird aufgrund der Einfügung der neuen §§ 37a bis 37i angepasst. Zu Buchstabe f Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines neuen § 39a. Zu Buchstabe g Die Angabe zu Unterabschnitt 6a wird neu gefasst, da in diesem Unterabschnitt künftig auch Regelungen zum Umgang mit und zur Aufbewahrung von Salutwaffen getroffen werden sollen. Zu Buchstabe h Die Angabe unter Unterabschnitt 6a verschiebt sich um eine Nummer von § 39a zu § 39b, da in Unterabschnitt 6 ein neuer § 39a eingefügt wurde. Der Regelungsgehalt des bisherigen § 39a wird darüber hinaus in einen § 39c verschoben, da im neuen § 39b künftig Regelungen zum Erwerb, Besitz und zu Aufbewahrung von Salutwaffen getroffen werden sollen. Des
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 111.817 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/13839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 217.655–329.472 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4121a58fcc0878a8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP