Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/13829 · S. 53
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen)
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist anzupassen, da künftig statt des Begriffs des Beistands der Begriff des Rechtsbeistands verwendet werden soll. Diese Änderung betrifft die Überschriften der §§ 40, 53 und 87e IRG. § 87j IRG soll neu eingefügt werden. Daher ist die Inhaltsübersicht auch um diese neue Bestimmung zu ergänzen. Zu Nummer 2 (§§ 21, 22 und 28) Der Begriff des Beistands soll durch den Begriff des Rechtsbeistands ersetzt werden. Dies dient der Abgrenzung zum Begriff des Beistands, wie er in anderen Gesetzen, beispielsweise in § 69 JGG, verwendet wird. Es soll dadurch zum Ausdruck kommen, dass es sich um einen rechtskundigen Beistand handeln muss. Der zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2013/48 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zum Rechtsbeistand neu eingeführte § 83c Absatz 2 IRG verwendet bereits den Begriff des Rechtsbeistands. Im Sinne einer einheitlichen Terminologie sollen daher nunmehr auch die übrigen Bestimmungen des IRG, die den Begriff des Beistands verwenden, angepasst werden. Eine Übernahme der Bezeichnung „Verteidiger“ oder „Pflichtverteidiger“, wie er in den Umsetzungsbestimmun- gen der StPO verwendet wird, scheidet aus, da das Rechtshilfeverfahren kein Strafverfahren ist. Gleichwohl ist der Personenkreis, der als Verteidiger oder Rechtsbeistand bestellt werden kann, identisch, soweit nicht im IRG eine abweichende Regelung greift, insbesondere der Ausschluss des § 139 StPO in § 40 Absatz 6 Satz 1 IRG-E. Zu Nummer 3 (§§ 31, 32) In § 31 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie in § 32 Satz 2 soll jeweils der Begriff des Beistands durch den Begriff des Rechtsbeistands ersetzt werde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 33.759 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/13829, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 206.584–240.343 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0dcab3cb574f5c20….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP