Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 15 · BT-Drs. 19/13827 · S. 116
Zu Artikel 15 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 15 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes im Lichte der Artikel 1 Nummer 67 und Artikel 4 der Ände- rungsrichtlinie. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 117 – Drucksache 19/13827 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (NKR-Nr. 4808, BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen Wirtschaft Jährlicher Erfüllungsaufwand: davon aus Informationspflichten: Einmaliger Erfüllungsaufwand: davon aus Informationspflichten: - 820.000. Euro 45.000 Euro 3,7 Mio. Euro 175.000 Euro Verwaltung Bund Jährlicher Erfüllungsaufwand: 3,7 Mio. Euro Einmaliger Erfüllungsaufwand: Länder 855.000 Euro Jährlicher Erfüllungsaufwand: 420.000 Euro Umsetzung von EU-Recht Mit dem Vorhaben soll die Geldwäscherichtlinie-Än- derungsrichtlinie umgesetzt werden. Über diese Um- setzung hinaus sollen einzelne, bereits aufgrund früherer Rechtsakte bestehende Regelungen ver- schärft werden. Zugleich wird das Vorhaben für ein- zelne Gesetzesänderungen genutzt, die die Wirt- schaft von Aufwand entlasten. ‘One in one out’-Regel Im Sinne der ‚One in one out‘-Regel der Bundesregie- rung stellt der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirt- schaft in diesem Regelungsvorhaben ein „Out“ von rund 3,1 Mio. Euro dar. KMU-Betroffenheit Von dem Regelungsvorhaben sind Unternehmen al- ler Größenklassen und mithin auch KMU betroffen. Ausnahmen oder weniger belastende Regelungen für KMU sind jedoch nicht ersichtlich. Drucksache 19/13827 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Evalu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 120.958 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/13827, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 366.653–487.611 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 360c48cfec8f4c65….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP