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Artikel 15 · BT-Drs. 19/13827 · S. 116

Zu Artikel 15 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 15 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes im Lichte der Artikel 1 Nummer 67 und Artikel 4 der Ände-
rungsrichtlinie. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 117 – Drucksache 19/13827
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur
Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (NKR-Nr. 4808, BMF)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
davon aus Informationspflichten:
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
davon aus Informationspflichten:
- 820.000. Euro
45.000 Euro
3,7 Mio. Euro
175.000 Euro
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 3,7 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
Länder
855.000 Euro
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 420.000 Euro
Umsetzung von EU-Recht Mit dem Vorhaben soll die Geldwäscherichtlinie-Än-
derungsrichtlinie umgesetzt werden. Über diese Um-
setzung hinaus sollen einzelne, bereits aufgrund
früherer Rechtsakte bestehende Regelungen ver-
schärft werden. Zugleich wird das Vorhaben für ein-
zelne Gesetzesänderungen genutzt, die die Wirt-
schaft von Aufwand entlasten.
‘One in one out’-Regel Im Sinne der ‚One in one out‘-Regel der Bundesregie-
rung stellt der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirt-
schaft in diesem Regelungsvorhaben ein „Out“ von
rund 3,1 Mio. Euro dar.
KMU-Betroffenheit Von dem Regelungsvorhaben sind Unternehmen al-
ler Größenklassen und mithin auch KMU betroffen.
Ausnahmen oder weniger belastende Regelungen für
KMU sind jedoch nicht ersichtlich.
Drucksache 19/13827 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Evalu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 120.958 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/13827, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 366.653–487.611 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 360c48cfec8f4c65….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP