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Artikel 2 · BT-Drs. 19/13455 · S. 14

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Konsulargesetzes zum 1. Oktober 2021)

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Konsulargesetzes zum 1. Oktober 2021)
Zu Nummer 1
Das AKostG als Lex specialis für die Auslandsvertretungen und Honorarkonsularbeamten zur Erhebung von Ge-
bühren und Auslagen wird durch Artikel 4 Absatz 40 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des
Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 aufgehoben.
Ab diesem Zeitpunkt gilt das BGebG auch für den Bereich des Auswärtigen Dienstes. Weiterhin notwendige
Sonderregelungen für die Auslandsvertretungen und die Honorarkonsularbeamten sind ab dem 1. Oktober 2021
in das KonsG aufgenommen. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich auf die ab 1. Oktober 2021 geltende
Fassung des KonsG.
Bei den Vorarbeiten zur Umsetzung des BGebG für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Dienstes wurde fest-
gestellt, dass der veränderte Zeitpunkt für das Entstehen der Gebührenschuld erhebliche Probleme für die Arbeit
der Auslandsvertretungen sowie der Honorarkonsularbeamten aufwirft:
–   Bei einem Teil der Amtshandlungen (z. B. Ausstellung eines Reisepasses) wird aufgrund der für die Bear-
    beitungsschritte benötigten Zeit das Ergebnis der Amtshandlung (im Nachfolgenden Produkt genannt, z. B.
    Reisepass, beglaubigtes Dokument) auf dem Postweg ausgeliefert, um den Kunden eine erneute Vorsprache
    mit häufig langen Anreisen und damit verbundenen Kosten zu ersparen. Dies dient auch der Entlastung der
    Räumlichkeiten und der Personalausstattung der Auslandsvertretungen.
–   Der Gebührenbescheid könnte erst zusammen mit dem Produkt übersandt werden. Bei Säumigkeit oder Zah-
    lungsunwilligkeit von Kunden bestünde jedoch keine Möglichkeit zur Durchsetzung der Gebührenforderung,
    weil deutsche Gebührenbescheide im Ausland nicht vollstreckb

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.470 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13455, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 26.862–33.332 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 708b4736f23881fb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP