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Artikel 1 · BT-Drs. 19/13452 · S. 22
Zu Artikel 1 (IfSG)
Zu Artikel 1 (IfSG) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Folgeänderung zu Nummer 3. Zu Buchstabe b Folgeänderung zu Nummer 9. Zu Nummer 2 (§ 2) In § 2 werden zwei Begriffsbestimmungen neu gefasst: Nummer 15 zur „Leitung der Einrichtung“ soll die von dem Träger der Einrichtung mit den Leitungsaufgaben beauftragte Person als solche definieren, das betrifft auch die selbständig tätige Person, die für ihren Zuständig- keitsbereich selbst als Leitung der Einrichtung anzusehen ist und sie daher für die Erfüllung der entsprechenden Pflichten zuständig ist (Buchstabe a). Auch die von dem Träger einer Einrichtung bestimmte Person, die einrichtungsübergreifend Leitungsaufgaben wahrzunehmen hat, ist als „Leitung der Einrichtung“ im Sinne des Gesetzes zu verstehen (Buchstabe b). Nummer 16 soll aus Gründen der Rechtsklarheit diejenigen Daten konkretisieren, die nach dem Gesetz als „per- sonenbezogene Angaben“ übermittelt werden können. Zu Nummer 3 (§ 4a) Die Bundesstatistik trägt dazu bei, den öffentlichen Gesundheitsdienst zielgerichtet weiterzuentwickeln und Un- terstützungsbedarf erkennen zu können. Für die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen wird eine Bundesstatistik nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) mit Auskunftpflicht nach § 15 BStatG angeordnet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13452 Zu Nummer 4 (§ 6) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Zu Dreifachbuchstabe aaa Folgeänderung zu Artikel 3. Zu Dreifachbuchstabe bbb Folgeänderung zu Doppelbuchstabe bb. Zu Doppelbuchstabe bb Neben den schon bisher meldepflichtigen Tatbeständen Erkrankung und Tod an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose (Nummer 1a Buchstabe a) werden folgende Meldepflichten in das IfSG auf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 47.957 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/13452, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.552–103.509 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert e3e4930e658583b5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP